Zum Inhalt

Fruchtzwerge-Urteil: Erstgericht abweisend

Das HG Wien wies die Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) auf Unterlassung irreführender Gesundheitswerbung für die "Fruchtzwerge" von Danone am 21.6.2005 in erster Distanz ab. Der VKI wird gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

"Ohne Kristallzucker - nur mit der Süße aus Früchten" - nach Ansicht von Ernährungswissenschaftern ein Riesen-Werbeschmäh: Fruchtzucker sei nicht gesünder als Kristallzucker, weshalb der VKI Unterlassungsklage gegen Danone einbrachte.

Das Gericht beschränkte sich in seiner Entscheidung darauf auszuführen, dass die Fruchtzwerge wirklich keinen Kristallzucker enthielten und die Beklagte nicht verpflichtet sei, auf jeden Nachteil ihres Produktes - nämlich dass auch "die Süße aus Früchten" Karies und Dickleibigkeit bewirken kann- hinzuweisen.

Die Beklagte hebt nach Ansicht des HG Wien die gesundheitlichen Vorzüge der Fruchtzwerge nicht hervor, sodass sie über das Fehlen eines solchen Vorsprunges auch nicht aufklären müsse. Ohnehin liege ein solcher Vorteil im verglichen mit dem Vorgängerprodukt (um 5 kcal!) geringeren Kaloriengehalt.

Diese aus konsumenten- wie auch gesundheitspolitischer Sicht unerfreuliche Entscheidung zeigt einmal mehr die Notwendigkeit einer europaweiten Regelung gesundheitsbezogener Werbung, wie sie die sog. "Health-Claims" Verordnung vorsieht.

HG Wien, 21.6.2005 17 Cg 56/04y

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

„Energiekostenpauschale“ bei clever fit unzulässig

„Energiekostenpauschale“ bei clever fit unzulässig

Zahlreiche „clever fit“-Fitnesstudios wollten mit 1.10.2022 eine „Energiekostenpauschale“ einheben. Der VKI sah dafür keine Rechtsgrundlage und brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Die Beklagte MCDC Fitness Holding GmbH (MCDC) ließ sich auf das Verfahren nicht ein. Es erging daher ein Versäumungsurteil, das „clever fit“ die Grundlage für die Verrechnung der „Energiekostenpauschale“ entzieht. Das Urteil ist rechtskräftig. Sollten Verbraucher:innen die „Energiekostenpauschale“ bezahlt haben, dann können sie diese zurückfordern.

Angabe der Vitamine im Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis eines Lebensmittels, dem ein Vitamin zugesetzt wurde, muss über die Angabe der Bezeichnung dieses Vitamins hinaus nicht auch die Angabe der Bezeichnung der verwendeten Vitaminverbindung enthalten.

EuGH zur Nährwertangabe auf Müsli

Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Lebensmittelverpackung dürfen sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen (hier 40 g Müsli mit 60 ml Milch mit Fettgehalt von 1,5%). Nur bei Lebensmittel, bei denen eine Zubereitung erforderlich und die Zubereitungsweise vorgegeben ist, dürfen sich die Informationen auf das zubereitete Produkt beziehen.

Keine Warnpflicht bei Müsliriegel

Der Kläger beschädigte sich beim Essen eines Müsliriegels einen Zahn. Das Produkt enthielt keinen Warnhinweis darauf, dass Schalen von Mandeln oder Nüssen enthalten sein könnten. Die Klage gestützt auf Produkthaftung wurde abgewiesen. Es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass in Müsliprodukten, denen eine gewisse Kernigkeit und Stückigkeit immanent sei, Kern- und Schalenteile enthalten sein könnten.

Verarbeitung eines Fotos "zu Verwaltungszwecken" intransparent

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MediClass Gesundheitsclub GmbH. Diese betreibt eine vorsorgemedizinische Einrichtung. Inhalt des Verfahrens waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema Datenschutz und Haftungsausschluss.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang