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Fruchtzwerge-Urteil: Erstgericht abweisend

Das HG Wien wies die Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) auf Unterlassung irreführender Gesundheitswerbung für die "Fruchtzwerge" von Danone am 21.6.2005 in erster Distanz ab. Der VKI wird gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

"Ohne Kristallzucker - nur mit der Süße aus Früchten" - nach Ansicht von Ernährungswissenschaftern ein Riesen-Werbeschmäh: Fruchtzucker sei nicht gesünder als Kristallzucker, weshalb der VKI Unterlassungsklage gegen Danone einbrachte.

Das Gericht beschränkte sich in seiner Entscheidung darauf auszuführen, dass die Fruchtzwerge wirklich keinen Kristallzucker enthielten und die Beklagte nicht verpflichtet sei, auf jeden Nachteil ihres Produktes - nämlich dass auch "die Süße aus Früchten" Karies und Dickleibigkeit bewirken kann- hinzuweisen.

Die Beklagte hebt nach Ansicht des HG Wien die gesundheitlichen Vorzüge der Fruchtzwerge nicht hervor, sodass sie über das Fehlen eines solchen Vorsprunges auch nicht aufklären müsse. Ohnehin liege ein solcher Vorteil im verglichen mit dem Vorgängerprodukt (um 5 kcal!) geringeren Kaloriengehalt.

Diese aus konsumenten- wie auch gesundheitspolitischer Sicht unerfreuliche Entscheidung zeigt einmal mehr die Notwendigkeit einer europaweiten Regelung gesundheitsbezogener Werbung, wie sie die sog. "Health-Claims" Verordnung vorsieht.

HG Wien, 21.6.2005 17 Cg 56/04y

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