Zum Inhalt

Fünf Jahre Dieselskandal: VW verweigert Entschädigung betroffener ÖsterreicherInnen

Der deutsche Autokonzern bestreitet in den VKI-Sammelklagen weiterhin jedes Fehlverhalten.

Der VW-Dieselskandal hält die Autobranche seit fünf Jahren in Atem. Mangels Entschädigungsangebote für österreichische Geschädigte laufen seit September 2018 insgesamt 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte zuletzt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte klar. Die Haftung von VW wegen Arglist wurde vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai 2020 rechtskräftig festgestellt. Somit bleibt lediglich die gerichtliche Bewertung der Schadenshöhe offen. Vorliegende Gerichtsgutachten belegen einen Schaden zwischen mindestens 10 bis 30 Prozent vom jeweiligen Ankaufswert. In Einzelfällen kommen Gutachter sogar auf 90 Prozent.

Eine aktuelle Entscheidung des Landesgerichts (LG) Innsbruck geht ebenfalls von einem Minderwert zum Ankaufszeitpunkt von 30 Prozent aus. Dennoch bestreitet VW weiterhin jede Haftung und verweigert eine angemessene Entschädigung der österreichischen Kundinnen und Kunden - ein unhaltbarer Zustand.

Vor fünf Jahren - im September 2015 - hatte Volkswagen (VW) eingestanden, Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Seit damals beschäftigt der VW-Dieselskandal die Gerichte. Anders als in den USA und anderen Staaten gab es in der Folge in Österreich, auch mangels wirksamer Rechtsdurchsetzungsinstrumente, keinerlei Entschädigungsangebot.

Der Verein für Konsumenteninformation brachte daher im Auftrag von Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) sowie mit Finanzierung der OMNI BRIDGEWAY im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen bei allen Landesgerichten Österreichs ein. Der Streitwert beläuft sich auf insgesamt 60 Millionen Euro. Seit damals warten die Geschädigten auf ihr Geld. VW hatte zwar heuer einem Vergleich für die deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der in Deutschland eingebrachten Musterfeststellungsklage zugestimmt und zuletzt in Aussicht gestellt, weitere rund 50.000 Dieselkunden in Deutschland zu entschädigen, die Klagen eingebracht hatten. Österreicherinnen und Österreicher werden aber weiterhin bewusst schlechter behandelt, indem Entschädigungszahlungen verwehrt werden.

Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 09.07.2020 die Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt und damit der Verzögerungstaktik von VW ein Ende gesetzt. Die 16 VKI-Sammelklagen werden nunmehr fortgesetzt. Starken Rückenwind für die Sammelklagen bringt ein höchstgerichtliches Urteil aus Deutschland: Dort hatte der Bundesgerichtshof am 25.05.2020 bestätigt, dass VW arglistig und aus reinem Gewinnstreben gehandelt hat und der Schaden des Käufers bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden ist. Dieses Urteil ist auf Österreich übertragbar und stellt aus Sicht des VKI die Haftung von VW außer Streit, womit lediglich die Schadenshöhe zu klären wäre.

Der VKI hat in den 16 Sammelklagen einen Minderwert der betroffenen Fahrzeuge im Kaufzeitpunkt geltend gemacht und einen Abzug von 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt. Nach Ansicht des VKI haben die Käufer zumindest um diesen Betrag seinerzeit zu viel bezahlt, weil die Fahrzeuge den vollen Kaufpreis nicht wert waren.

Gerichtsgutachten in anderen Verfahren belegen einen Schaden zwischen mindestens 10 bis 30 Prozent. Ein aktuelles Urteil des Landesgerichts Innsbruck, erstritten von Rechtsanwalt Mag. Poduschka, sprach sich bereits zugunsten eines betroffenen VW-Käufers aus. Das Gericht verurteilte VW zu Schadenersatz in Höhe von 30 Prozent des Kaufpreises.

VW ist dennoch - und auch trotz laufender Anklage gegen Ex-VW Chef Winterkorn - zu keinerlei Entgegenkommen bereit und bestreitet in den VKI-Sammelklagen sogar grundsätzlich jegliche Haftung. Dabei setzt VW offenbar darauf, dass sich der Schaden über die Lebensdauer der Fahrzeuge verflüchtigt und künftig gegen Null geht. Dieses Setzen auf Zeit kann einen vorsätzlichen Schädiger, der bewusst einen Schaden bei den Kundinnen und Kunden in Kauf genommen hat, allerdings nicht entlasten. Ansonsten hätte dieser es in der Hand, die Verfahren so lange zu verzögern, bis die Geschädigten leer ausgehen.

VW befeuert damit den Dieselskandal auch aktuell weiter. Das ist eine skandalöse Haltung eines Großkonzerns und für die österreichischen Geschädigten eine unhaltbare Situation. Letztlich kann diese Haltung für VW, über die aktuellen Millionenklagen hinaus, zu einem Milliardenproblem werden. Folgen die Gerichte der Rechtsansicht des VKI zu Schadensberechnung und -höhe und bestätigen die 30-jährige Verjährungsfrist wegen qualifizierten Betrugs, dann wird die Entschädigung aller mehr als 300.000 geschädigten Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich Thema.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von Temu I

Unterlassungserklärung von Temu I

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

Unterlassungserklärung des Hoffman-Vereins

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Hoffman-Verein wegen dreier Klauseln in ihrem Aufnahmeantrag (Vermittlungs- und Organisationsvertrag) abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang