Die Gander U. Partner KG hat bezüglich aller 33 vom VKI abgemahnten Klauseln eine mit Vertragsstrafe besicherte Unterlassungsklärung unterschrieben. Die Gander U. Partner KG verpflichtet sich mit dieser Unterlassungserklärung, die Verwendung dieser 33 Klauseln oder sinngleicher Klauseln zu unterlassen bzw sich nicht auf diese Klauseln zu berufen.
Zu folgenden Klauseln hat die Gander U. Partner KG eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben:
1. Etwaige nach Übergabe des Mietgegenstandes hervorkommende Mängel, die dessen Brauchbarkeit oder ein Ausstattungsmerkmal beeinträchtigen, sind dem Vermieter bzw dessen Vertreter, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2. Behebt der Vermieter diese Mängel binnen angemessener Frist ist der Mieter nicht berechtigt, weitere Ansprüche zu stellen oder daraus Rechtsfolgen abzuleiten.
3. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats aufgekündigt werden.
4. Der Vermieter ist berechtigt die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages aus den Gründen des § 1118 ABGB zu erklären.
5. Der Untermieter bestätigt, dass der vereinbarte Pauschalmietzins auf Grund der Größe, der Art, der Lage, der Beschaffenheit sowie aufgrund des Ausstattungs- und des Erhaltungszustandes angemessen und ortsüblich ist.
6. Der Untermieter bestätigt das Untermietobjekt samt Einrichtungsgegenständen in gut brauchbarem gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen zu haben, verpflichtet sich es pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Untermietverhältnisses in unbeschädigtem gleich sauberen und gleich gutem Zustand neu ausgemalt ansonsten unter Berücksichtigung der normalen Abnützung zurückzustellen.
7. Der Vermieter ist berechtigt, sich aus der Kaution hinsichtlich dieser Forderungen folgende Beträge einzubehalten:
- Reinigung der Matratze, Pölster, Bettzeug, Vorhänge, Teppiche, Sofa EUR 150,0
- Reinigung der Fenster, Boden, Türen, sämtliches Inventar EUR 70,00
- Ausmalen der Räumlichkeit EUR 100,00
8. Der Untermieter haftet für jede Verschlechterung des Mietobjektes, soweit sie über die durch normalen Gebrauch entstehende Abnützung hinausgeht.
9. Der Untermieter übernimmt die Behebung aller Schäden, die während der Dauer des Untermietverhältnisses an den Einrichtungsgegenständen (wie zB Kühlschrank, gemeinnützige Geräte wie Herd, Backrohr, Geschirrspüler, Wasch- und Trockenmaschine, Tisch, Sessel, Fernseher, Stereoanlage, etc) und Installationsanlagen auftreten, ohne Rücksicht auf deren Verursachung und verpflichtet sich auch die erforderlichen laufenden Serviceleistungen durchführen zu lassen, wobei die Servicefirmen vom Untervermieter namhaft gemacht werden können.
10. Die Untervermietung erfolgt ausschließlich für Wohnzwecke zur Verwendung durch den Untervermieter.
11. Jede Aufnahme weiterer Personen ist nicht gestattet und berechtigt den Untervermieter zur sofortigen Vertragsauflösung.
12. Der Untermieter erklärt aus zeitweiligen Störungen oder Absperrungen der Wasserzufuhr, Gebrechen oder Absperrungen an den Gas-, Licht-, Kraft und Kanalisierungsleitungen, aus Mängeln der Waschküche udgl keinerlei Rechtsfolgen abzuleiten, sofern der Untervermieter diese Störung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat.
13. Wasserleitungshähne sind stets dicht zu halten, zerbrochene Glasscheiben sofort zu ersetzen und alle anderen Beschädigungen auf eigene Kosten sogleich zu beheben.
14. Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden.
15. Hunde und Kleintiere dürfen nicht gehalten werden.
16. Motorfahrzeuge jeglicher Art (Fahrräder, PKW, Motorräder, Roller, Mopeds) dürfen im Haus nirgends, weder innerhalb der gemieteten Räume noch im Stiegenhaus, in den Gängen in der Einfahrt, im Hof, Garten, Vorgarten, Dachboden, noch sonst an irgendeinem Ort abgestellt werden.
17. Eine Verzinsung findet nicht statt.
18. Die Kaution ist vom Untermieter unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe zu ergänzen, die Nichterfüllung dieser Verpflichtung berechtigt den Untervermieter zur sofortigen Vertragsauflösung falls eine mit eingeschriebenen Brief an die letzte bekannte Anschrift des Untermieters gesetzte 7-tägige Nachfrist überschritten wird.
19. Die Vertragsteile verzichten auf die Irrtumsanfechtung.
20. Gegen den Anspruch auf Zahlung des Untermietzinses können Gegenforderungen nicht aufgerechnet werden.
21. Der Untermieter anerkennt die beiliegende Hausordnung als Vertragsbestandteil und verpflichtet sich zu deren genauen Einhaltung.
22. Der Untervermieter ist berechtigt, das Mietobjekt selbst oder durch einen Bevollmächtigten täglich von 7 bis 21 Uhr zu Kontrollzwecken zu betreten und erhält zu diesem Zweck einen Schlüssel.
23. Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen Abreden, für Abänderungen und Ergänzungen wird die Schriftform vereinbart.
24. Die Kosten und Gebühren dieses Vertrages trägt der Untermieter, sie werden von der Kaution in Abzug gebracht.
25. Grobe Verstöße gegen die Hausordnung führen zur sofortigen Vertragsauflösung, ebenso jegliche Art von ungebührlichem Verhalten (Lärm-, Schmutzbelastungen, Drogenkonsum, Drohungen,…)
26. Bei Schlüsselverlust muss die Zentralsperranlage gewechselt werden, es wird hierfür ein Pauschalbetrag von EUR 696,00 in Rechnung gestellt.
27. Wird der Untermietzins trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt, so ist es dem Untervermieter erlaubt auf Kosten des Untermieters die Schlüssel zu tauschen, um ihm den Zutritt zu verweigern.
28. Weiters wird ausdrücklich vereinbart, dass es dem Untervermieter unter diesen Umständen ausdrücklich gestattet ist, das Eigentum des Untermieters auf dessen Kosten auf Depot zu legen.
29. Der Untermieter erklärt sämtliche Vertragsbedingungen gelesen und zustimmend zu Kenntnis genommen zu haben.
30. Für bauliche Umgestaltungen der gemieteten Räume, wie Durchbrüche von Wänden, Versetzen von Türen, Öfen, Einrichtungen von Gas- und elektrischen Leitungen usw. trägt der Mieter die dadurch entstehenden Kosten und Risken.
31. Die Anbringung von Außenantennen bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter und hat fachmännisch zu erfolgen.
32. Über den Einstellungsraum von Autos, Motorrädern und Fahrrädern ist mit dem Vermieter jeweilig Vereinbarung zu treffen, und gegebenenfalls um die behördliche Genehmigung anzusuchen.
33. Das Halten von Hunden und sonstigen Kleintieren ist nicht gestattet.