Der VKI hatte 12 Lebensversicherungen in Österreich wegen der Verwendung von intransparenten Klauseln zu den Folgen eines vorzeitigen Rückkaufes des Versicherungsvertrages geklagt. Nun liegen die ersten Urteile des HG Wien vor. Diese geben dem VKI Recht: Die Klauseln werden als intransparent und gesetzwidrig beurteilt.
Damit ist auch eine wichtige Vorfrage für die Sammelintervention des VKI für Versicherungsnehmer, die in den letzten drei Jahren ihre Verträge rückgekauft haben, positiv entschieden worden. Die Versicherer werden sich nicht auf vertragliche Vereinbarungen stützen können, wenn Versicherungsnehmer eine Nachkontrolle der ausbezahlten Rückkaufswerte verlangen.
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