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Geschlossene Fonds als sicher und rentabel verkaufen ist Irreführung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Firma Bauer Consulting GmbH (Trofaiach) nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Unterlassung der pauschalen Behauptung geklagt, geschlossene Fonds seien eine sichere und rentable Veranlagung. Das Landesgericht Leoben hat dieser Klage in erster Instanz Recht gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Firma Bauer Consulting GmbH versandte an ihre Bestandkunden hinsichtlich "geschlossener Fonds" Werbenewsletter. Sicherheit und sehr gute Erträge - ein Widerspruch? NEIN! lautete die Überschrift. Fritz Bauer (Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Vermögensberatung) versicherte: Sehr gute Erträge und größtmögliche Sicherheit erreiche man durch deine breite Streuung in mehr als eintausend Firmen weltweit.

Allerdings wurden in diesem Newsletter wesentliche Tatsachen aus dem Kapitalmarktprospekt und dem Verkaufsprospekt für diese Fonds verschwiegen: Es gab keinen Hinweis auf einen möglichen Totalverlust und auch keinen Hinweis, dass Ausschüttungen eventuell zurückgefordert werden könnten. Zudem handle es sich bei dieser Veranlagung um sehr komplexe Produkte mit zahlreichen Risken, sodass entgegen der Werbung von keiner sicheren Veranlagung auszugehen ist.

Das Gericht hat daher der beklagten Partei weitere Werbung in diesem Stil untersagt.

Mit geschlossenen Fonds wurde in Österreich viel Schindluder getrieben. Der VKI will hier Irreführungen von Beginn an bekämpfen. Geschlossene Fonds sind hochriskante Veranlagungen; von sicher kann da keine Rede sein, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

LG Leoben 5.8.2015, 7 Cg 148/14i
Klagevertreter: Dr. Sebastian Schumacher, RA in Wien
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