Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums in Sachen Geschlossene Fonds für rund 700 Geschädigte eine Sammelaktion gegen österreichische Vermittler-Banken durch. Nachdem seit Anfang 2014 mit 80 Prozent der betroffenen Banken Rahmenvergleiche über insgesamt rund sieben Mio. Euro erzielt werden konnten, bringt der VKI nunmehr Klagen gegen jene Banken ein, die nicht zu Vergleichsgesprächen bereit waren.
Heute brachte der Wiener Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schumacher im Auftrag des VKI je eine Klage gegen die Raiffeisenkasse Haidershofen und die Raiffeisenkasse Poysdorf ein. Der Streitwert liegt bei jeweils rund 15.000 Euro. In beiden Fällen haben die Konsumenten durch Investitionen in zwei riskante MPC Holland-Immobilienfonds dadurch Schaden erlitten, dass sie diese Produkte - bei richtiger Beratung - nie erworben und damit Ausfälle vermieden hätten. Beide Fonds wurden - so die Verkaufsfolder - exklusiv von Raiffeisen vermittelt.
Der Einundfünfzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH&CoKG (MPC Holland 51) wurde von der Raiffeisenkasse Haidershofen einem Konsumenten als sichere und ertragreiche Anlage dargestellt, die für die Altersvorsorge bestens geeignet sei. Heute hat der Fonds seine Ausschüttungen eingestellt und muss davon ausgehen, dass das Konzept der Wertsteigerung nicht aufgehen wird. Der VKI wirft der Raiffeisenbank vor, die unrealistischen Prognoserechnungen nicht geprüft und den Kunden über die Eigenschaften des Fonds nicht bzw. falsch aufgeklärt zu haben.
Der Neunundfünfzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co KG (MPC Holland 59) wiederum wurde von der Raiffeisenkasse Poysdorf einem guten Kunden als Produkt mit stetig steigenden Erträgen und sehr geringem Risiko vermittelt. Auch hier sind derzeit aufgrund von Sondertilgungen von Darlehen die Ausschüttungen ausgesetzt. Auf dem Verkaufsprospekt findet sich neben dem Raiffeisen-Logo der Hinweis: Exklusiv bei Raiffeisen. Laut dem Prospekt handelt es sich bei dem angebotenen Fonds um ein konservatives Investment - tatsächlich liegt jedoch eine Veranlagung der höchsten Risikoklasse mit Totalverlustrisiko vor. Laut dem Ertragskonzept des Prospekts ist mit einer durchschnittlichen Ausschüttung von 7,48 Prozent p.a. zu rechnen. Unerwähnt bleibt dabei, dass diese Ausschüttungen Eigenkapitalrückzahlungen sind und daher von Gläubigern der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden können.
Auch die Landeshypothekenbank Steiermark hat bislang Vergleichsgespräche unter den Bedingungen des VKI (keine Direktgespräche mit Kunden/Verjährungsverzicht für die Zeit der Gespräche) abgelehnt. Der VKI bereitet daher für 27 Betroffene mit Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG für September 2014 eine Sammelklage vor. Der Schaden wird auf rund drei Mio. Euro beziffert.
Wir haben mit den großen Banken und auch mit vielen Regionalbanken rasche und gute Vergleiche erzielt, erklärt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. Warum einige wenige Banken dazu nicht bereit sind, können wir nicht nachvollziehen. Nun werden wir in diesen Fällen die Gerichte bemühen müssen, um die Rechte geschädigter Konsumentinnen und Konsumenten durchzusetzen.