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Gesetzwidrige Klauseln bei T-Mobile-Basispaket

Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - eine Verbandsklage gegen T-Mobile, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln über Abrechnungszeitraum und Verfallen der jährlichen Servicepauschale bei Vertragsbeendigung richtet. Die kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Wien bestätigt: Die beiden Klauseln sind gesetzwidrig.

Unzulässig ist demnach:

  • Der für den Fall der Vertragsbeendigung vorgesehene Ausschluss aliquoter Rückerstattung der jährlich im Voraus zu entrichtenden Servicepauschale (Basispaket iHv EUR 20 pro Jahr). Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB.
  • Die "einseitige" bzw dem Kunden nicht klar erkennbare Festlegung der ersten und letzten Abrechnungsperiode mit einer - bei kürzeren als einmonatigen Abrechnungsperioden - entsprechenden Aliquotierung der Freieinheiten. Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB, § 6 Abs 3 KSchG, § 864a ABGB.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

OLG Wien 21.08.2014, 2 R 38/14v
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Klagsvertreter: RA Dr. Stefan Langer

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