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Gesetzwidrige Klauseln in Wohnungskaufverträgen mit Bauträgern

Die AK Wien hat in einer aktuellen Studie Kaufvertragsformulare von 18 privaten Bauträgern auf gesetzwidrige Klauseln untersucht. Nach der Studie sind in den untersuchten Verträgen 474 Klauseln gesetzwidrig und verstoßen gegen das Wohnungseigentums-, Bauträgervertrags- und Konsumentenschutzgesetz und gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.

Zu den häufigsten Gesetzwidrigkeiten zähle, dass Bauträger sich das Recht vorbehalten, ihre Leistungen nach Vertragsschluss zu ändern. Auch Gewährleistungs-, Anfechtungs- oder Rücktrittsrechte des Käufers werden nach der Studie häufig beschränkt oder gelten gar nicht. Weiters finden sich in den Verträgen gesetzwidrige Preisänderungsklauseln, Verstöße gegen den gesetzlich vorgesehenen Ratenplan und Konventionalstrafen, bei denen die Bauträger versuchen, sich im Vertrag für den Fall eines Vertragsrücktritts oder eines Zahlungsverzuges des Wohnungskäufers eine pauschale hohe Schadenersatzsumme zu sichern, ohne beweisen zu müssen, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Nach der AK sind davon jährlich rund 8.000 Käufer von Neubau-Eigentumswohnungen betroffen.

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-33705.html

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