Die Santander Consumer Bank GmbH hat auf ihrer Website bei einem Kreditrechner groß und fett eine Monatsrate angegeben, wesentlich kleiner als repräsentatives Beispiel den Sollzinssatz "ab 2,99%" angeführt.
Die Werbung erfüllte weder die gesetzlichen Kriterien der Auffälligkeit der wesentlichen Informationen noch wurde ein - gesetzlich notwendiges - repräsentatives Beispiel angeführt. Das von der Beklagten gewählte Beispiel mit dem "ab"-Zinssatz enthält nicht den geforderten typischerweise gewährten Zinssatz dar.
OGH 25.11.2020, 9 Ob 57/20b
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien
Lesen Sie mehr.
Das Urteil im Volltext.