Gesetzwidrige Kreditwerbung der Santander Bank
Der VKI klagte – im Auftrag des Sozialministeriums – erfolgreich die Santander Consumer Bank GmbH. Verfahrensgegenstand war die Bewerbung des Kredits auf der Startseite der Bank.
Die Santander Consumer Bank GmbH hat auf ihrer Website bei einem Kreditrechner groß und fett eine Monatsrate angegeben, wesentlich kleiner als repräsentatives Beispiel den Sollzinssatz "ab 2,99%" angeführt.
Die Werbung erfüllte weder die gesetzlichen Kriterien der Auffälligkeit der wesentlichen Informationen noch wurde ein - gesetzlich notwendiges - repräsentatives Beispiel angeführt. Das von der Beklagten gewählte Beispiel mit dem "ab"-Zinssatz enthält nicht den geforderten typischerweise gewährten Zinssatz dar.
OGH 25.11.2020, 9 Ob 57/20b
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien
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