Zum Inhalt

Gewährleistungsreform - Tagung zur Umsetzung an der Uni Innsbruck

Am Freitag, 27.11.2020, findet an der Universität Innsbruck eine Tagung zum Thema "Umsetzung der Warenkauf- und Digitale Inhalte-Richtlinie in Österreich und Deutschland" statt.

ReferentInnen:

  • Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner (BMJ)
  • Univ.-Prof. Dr. Bernhard Koch, LL.M. (LFU Innsbruck)
  • Univ.-Prof. Dr. Stephan Lorenz (LMU München)
  • Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. (Universität Wien / ELI)
  • Univ.-Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (HU Berlin)
  • Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (LFU Innsbruck)

Panel:

  • Dr. Petra Leupold, LL.M. (VKI / JKU Linz)
  • Jutta Gurkmann (vzbv)
  • Mag. Huberta Maitz-Strassnig (WKÖ)
  • Niels Lau (BDI)
  • Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (OGH / Universität Salzburg)
  • Univ.-Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch (BGH)

Nähere Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie im Anhang.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA Österreich Versicherungen AG wegen deren Klauseln geklagt, die die Möglichkeit, den Schadenfreibonus zu bekommen an eine elektronische Kommunikation knüpfen. Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, gab dem VKI somit Recht und erklärte die eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang