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Gewährleistungsreform: VKI fordert dringende Nachbesserung

Der Ministerialentwurf zur Gewährleistungsreform sieht weder eine Haftung für Haltbarkeitsmängel von langlebigen Produkten vor noch die Einführung einer Haftung des Herstellers und enthält keine Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung. Damit werden die größten Defizite in der Praxis nicht beseitigt. Der VKI fordert Nachbesserungen zur Nachhaltigkeit und eine Stärkung der praktischen Wirksamkeit der Verbraucherrechte.

Der Ministerialentwurf (107/ME XXVII. GP) für ein neues Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) beschränkt sich auf eine Minimalumsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie und der Warenkauf-Richtlinie, sieht aber weder eine Gewährleistung für Haltbarkeitsmängel von langlebigen Produkten vor noch die Einführung einer Haftung des Herstellers. Damit bleiben Fälle von Produktmanipulation (VW-Dieselskandal) und geplanter Obsoleszenz sanktionslos. Überdies wird die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten in der Praxis durch komplexe Regelungen erschwert, die zu uneinheitlichen Schutzniveaus und gespaltenen Gewährleistungsregimen führen.

Der VKI fordert eine Nachbesserung des Entwurfs in folgenden aus Verbrauchersicht zentralen Punkten:

  • Kohärenz und Rechtssicherheit: Vermeidung von Rechtszersplitterung und unterschiedlichen Schutzniveaus
  • Maßnahmen für die Nachhaltigkeit von Produkten und gegen geplante Obsoleszenz
  • Schließung von Rechtsschutzlücken durch Einführung einer Haftung des Herstellers/ EWR-Importeurs
  • Erhöhung der praktischen Wirksamkeit des Gewährleistungsrechts
  • Verbesserung des Zugangs zum Recht: Erleichterung der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung

Die Stellungnahme des VKI im Begutachtungsverfahren im Volltext finden Sie hier.

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