Zum Inhalt

GREENWASHING: Tagung Uni Innsbruck

Am 25. April 2024 findet an der Universität Innsbruck die von den Professor:innen Susanne Augenhofer, Alexander Schopper und Julia Told veranstaltete 3. Innsbrucker Nachhaltigkeitstagung statt, die sich schwerpunktartig dem Thema "Greenwashing" widmet. 

Expert:innen aus Wissenschaft, Praxis und Legistik diskutieren aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, beleuchten Implikationen in unterschiedlichen Teilgebieten des privaten Wirtschaftsrechts und stellen die praktischen Auswirkungen der neuen Regeln für Unternehmen und Konsument:innen dar.

 

PROGRAMM

1. Panel: Greenwashing aus Sicht der Wissenschaft – gesetzliche Vorgaben und bisherige Rechtsprechung

  • Prof. Dr. Christian Alexander | Universität Jena
  • Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale) | Universität Innsbruck
  • Prof. Dr. Franca ContrattoUniversität Luzern

2. Panel: Greenwashing aus Sicht der Praxis – Anwaltschaft & Legistik

  • MMag. Erika Ummenberger-Zierler | BMAW
  • RA Dr. Martin Prohaska-Marchried | Taylor Wessing
  • RA Dr. Wolf H. v. Bernuth | Hausfeld Rechtsanwälte LLP
  • RA Dr. Michael Horak, LL.M. (LSE) | Binder Grösswang

3. Panel: Greenwashing aus Sicht der Praxis – Verbandssicht

  • Heiko Dünkel | Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
  • Dr. Petra Leupold, LL.M. (UCLA) | VKI, Leiterin Abt. Klagen
  • Jennifer Beal Wettbewerbszentrale

Nähere Informationen zu Tagung und Anmeldung finden Sie hier

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Eberharter

Unterlassungserklärung von Eberharter

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Eberharter GmbH wegen 21 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Eberharter enthaltenen Bestimmungen zu Einschränkungen der Gewährleistung, sowie diverse Haftungsausschlüsse gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang