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Gösser Bier
Gösser Marke Bild: shutterstock/MariKravuchuk

Greenwashing: VKI gewinnt Verfahren gegen Brau Union

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Brau Union Österreich AG (Brau Union) wegen irreführender Werbung geklagt. Das Landesgericht (LG) Linz gab dem VKI Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Brau Union bewarb das von ihr erzeugte und vertriebene Gösser-Bier sowohl auf der Verpackung als auch in der Fernsehwerbung mit Co2-Neutralität, unter anderem mit den Slogans „CO2 neutral gebraut“, „Wir brauen seit 2015 zu 100% C02 neutral“ und „100% des Energiebedarfs für den Brauprozess kommen aus erneuerbaren Energien“.

Zwischen den Parteien war unter anderem strittig, ob der Brauprozess, den die Brau Union als Co2-neutral bewarb, auch den für die Bierherstellung notwendige Mälzprozess erfasst. Denn die Brau Union bzw die Brauerei Göss erzeugt das Malz nicht selbst, sondern kauft es bei Mälzereien an bzw lässt es von diesen herstellen. Die dafür erforderliche Wärme wird überwiegend aus Erdgas gewonnen. Der Mälzprozess ist damit natürlich nicht Co2 neutral. Das Mälzen verursacht aber einen ganz erheblichen Teil des Co2-Ausstoßes im Bier-Herstellungsprozesses, nämlich gut 30 Prozent.

Das ist nach Ansicht des VKI irreführend: Durchschnittsverbraucher:innen verstehen unter „Brauen“ den gesamten Herstellungsprozess des Bieres (ab Ernte). Anders sah das die Brau Union, die dazu den Standpunkt vertrat, dass das Mälzen technisch gesehen nicht zum Brauvorgang gehöre und die Allgemeinheit darunter nur die Verarbeitung von Wasser, Hopfen und Malz verstehe.

Das LG Linz gab dem VKI nun Recht: Selbst wenn das Mälzen im technischen Sinn nicht Teil des Brauprozesses sei, würden durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher:innen keine präzise Abgrenzung vornehmen, urteilte das Gericht. Dabei legte es der Beklagten insbesonders zur Last, dass sie auf ihrer Homepage den Brauprozess nicht klar erläutere und das Mälzen sogar explizit als Teil des Brauprozesses darstelle.

Der Rechtsauffassung des VKI, dass die Heraushebung einzelner CO2-neutraler Produktionsschritte stets irreführend sei, wenn der Unternehmer sie nicht in Relation zur insgesamt vom Produkt verursachten Klimabelastung setzt, erteilte das Gericht hingegen eine Abfuhr.

LG Linz 27.03.2023, 3 Cg 69/22k

Klagsvertreter: Mag. Matthias Strohmayer, Rechtsanwalt in Wien

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