Diese Beteiligungen wurden von deutschen Initiatoren - wie MPC, HCI, Dr. Peters und anderen - für den österreichischen Markt konzipiert und von Banken gegen Provision an die Kunden vermittelt. Heute stehen so manche Fonds unter Wasser und fordern die Anleger auf, in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zur Abwendung einer Insolvenz zurückzuzahlen. Es wird mit Inkassobüros, Klagen und Zwangsvollstreckung gedroht.
Konstruktion der Fonds
Erst durch diese Überraschung erkennen viele Anleger, was ihnen da vermittelt worden war und sehen sich von den Banken in wesentlichen Punkten falsch informiert bzw. in Irrtum geführt:
- Es wurden jährliche Ausschüttungen von 7 Prozent und mehr zugesagt. Es wurde verschwiegen, dass diese Ausschüttungen nicht aus den Gewinnen, sondern aus dem eingebrachten Kapital finanziert wurden und daher von der Gesellschaft auch rückforderbar sind.
- Es wurden Laufzeiten von 10 oder mehr Jahren zugesagt - in Wahrheit kann man nach dieser Frist erstmals kündigen und die endgültige Auszahlung von Kapital zieht sich über Monate bis Jahre hin.
- Die Modellrechnungen der Fonds zeigen - so sagen Sachverständige - dass der prognostizierte -Erfolg- nur bei optimalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (wenn überhaupt) zu erzielen war; Rahmenbedingungen, die man aber realistischer Weise so nicht hätte annehmen dürfen. Die Banken haben diese Rechnungen entweder nicht geprüft oder wissentlich diese Gefahren den Kunden verschwiegen.
- Die Modellrechnungen enthalten - für Sachverständige unerklärbar - extrem hohe Weichkosten; das sind Ausgabenpositionen für Vermarktung, Fremdfinanzierung, Verwaltung und ähnliches. Wer hätte diese Fonds gezeichnet, wenn man ihm klar dargelegt hätte, dass bis zu 21 Prozent des Kapitals für solche Kosten verpuffen.
- Es ist davon auszugehen, dass die Banken neben hohen Agios (5 Prozent) beim Kauf im Innenverhältnis auch hohe Provisionen empfangen haben, über die sie nicht aufgeklärt haben.
- Sachverständige sehen in diesen Produkten ein besonders hohes Risiko - höher als etwa bei Einzelaktien, Aktien- oder (offenen) Immobilienfonds.
Darauf und auf die Besonderheiten einer solchen Unternehmensbeteiligung wurden die Kunden nicht hingewiesen. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Schadenersatz gegen Vermittler, die diese Aufklärungen unterlassen haben.
Ansprüche auf Schadenersatz verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Wann dieser Zeitpunkt im individuellen Fall vorliegt, hängt vom konkreten Fall ab; aber auch die Judikatur dazu ist noch nicht klar. Wir gehen davon aus, dass die Kenntnis von Schaden und Schädiger frühestens mit der Rückforderung von Ausschüttungen anzunehmen ist. Wir können aber keine Haftung übernehmen, wenn sich letztlich eine andere Rechtsansicht durchsetzen sollte.