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Häufig gestellte Fragen zur Sammelintervention - Universal Versand - Teilzahlungsvereinbarung-Zinsrückerstattung

Wichtige Hinweise - FAQ

Was macht der VKI?

Der VKI wird im Rahmen der Sammelintervention betroffene Kund:innen von Universal Versand bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen und - nach Sammlung jeweils einer größeren Anzahl an Fällen - die zu viel bezahlten Zinsen bei Universal Versand zurückfordern.

Muss ich einen Kostenbeitrag an den VKI bezahlen?

Nein. Die Sammelintervention wird für Sie kostenlos angeboten. Der VKI behält sich auch im Erfolgsfall keinen Teil des erstrittenen Betrags ein.

Wer kann an der Sammelintervention teilnehmen?

Teilnehmen können alle Verbraucher:innen, die bis 30. September 2020 einen Kauf mit Teilzahlungsvereinbarung bei Universal Versand abgeschlossen haben.

Ich habe erst nach September 2020 einen Kauf mit Teilzahlungsvereinbarung abgeschlossen, kann ich mitmachen?

Nein, Universal Versand hat, nach heutigem Wissensstand, mit Oktober 2020 ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Die vom Obersten Gerichtshof (OGH) für unzulässig erklärte Klausel zu Teilzahlungsvereinbarungen ist in den neuen AGB nicht in dieser Form enthalten.

Ich habe mehrere Waren bei Universal Versand gekauft. Die neuen Käufe wurden meiner Teilzahlungsvereinbarung hinzugefügt. Muss ich jeden Kauf extra zur Sammelintervention anmelden?

Nein. Pro Kundennummer ist nur eine Anmeldung auszufüllen. Sollten Sie Käufe unter verschiedenen Kundennummern bei Universal Versand getätigt haben, müssen Sie eine Anmeldung pro Kundennummer ausfüllen.

Ich finde nicht mehr alle Unterlagen zu meinen Käufen , kann ich dennoch teilnehmen?

Ja. Sie benötigen für die Anmeldung nur eine Rechnung. Die sollte falls möglich von Ihrem ersten Kauf sein. Falls Sie diese nicht mehr haben übermitteln Sie uns bitte eine andere Rechnung aus der Ihre Kundennummer hervorgeht.

Ich habe eine aufrechte Teilzahlungsvereinbarung. Wie hoch sind die Zinsen derzeit?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) beanstandete in einem Urteil gegen Universal AG nicht die Höhe der Zinsen an sich, sondern dass nicht eindeutig genug erklärt war, wie sich diese Zinsen zusammensetzen.

Er hat die entsprechende Klausel in den AGB daher wegen Intransparenz aufgehoben. Da die Klausel weggefallen ist, gab es keine Vereinbarung mehr über die Höhe der Zinsen, daher durfte Universal für den Zeitraum, in dem die Klausel ursprünglich verwendet wurde, nur die gesetzlichen 4% Zinsen verlangen. Die Differenz ist zu erstatten.

Universal hat Ihre AGB im Herbst 2020 geändert und hat nun darin eine detaillierte Erklärung zur Zinshöhe aufgenommen. Kaufabschlüsse mit Teilzahlungsvereinbarung nach der AGB-Umstellung sind daher vom Vergleich nicht mehr umfasst, lediglich allfällige noch laufende Teilzahlungen von Käufen, welche Sie vor Herbst 2020 abgeschlossen haben.

Das bedeutet konkret für Sie: Sie bekommen von Universal für die letzten 7 Jahre Zinsen zurück, da Sie nicht klar über die Zusammensetzung und Höhe der Zinsen informiert wurden. Durch die neuen AGB wurde das nun transparent geregelt. Wenn Sie weiterhin per Ratenzahlung kaufen, sind Sie nun informiert, dass Sie 21,7% an Zinsen zahlen.


Ich habe andere Probleme mit Universal Versand, die nicht eine in den betroffenen Zeitraum fallende Teilzahlungsvereinbarung betreffen, können Sie mir helfen?

Mit Fragen, die über diese Sammelintervention hinausgehen, können Sie sich an unsere Expert:innen vom VKI-Beratungszentrum wenden: Beratung | VKI

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