Im Laufe der letzten Monate hatten die Mobilfunkunternehmen sukzessive ihre Abrechnungsintervalle von bisher 30/30 (Sekunden) auf 60/30, und im Extremfall sogar auf 90/60 ausgeweitet. Egal, wie lange das Gespräch dauert, werden bei diesen Taktungen die erste Minute, bzw.die ersten eineinhalb Minuten voll verrechnet, danach zahlt man für jedes weitere angefangene 30-(oder 60-) Sekundenintervall, egal, ob man 1 oder 29 Sekunden gesprochen hat.
Damit verdoppelten sich vor allem die Kosten für Kurzgespräche, wie zum Beispiel das Hinterlassen oder Abhören einer Nachricht, so die Arbeiterkammer nach einer Tariferhebung im Jänner dieses Jahres. Telefonkunden könnten bei den ohnehin schon unübersichtlichen Angeboten und uneinheitlichen Tariftarten die Preise nicht mehr vergleichen und die Monatskosten schwer abschätzen, kritisierte AK-Konsumentenschützer Harald Glatz.
Dem Konsumentenschutzministerium zufolge ist die Taktabrechnung für Konsumenten nicht nachvollziehbar. Daher sei fraglich, ob sie nicht als intransparent und daher rechtswidrig zu beurteilen wäre.
Dies umso mehr, als die Problematik auch aus dem europäischen Ausland -aufgrund EU-Harmonisierung mit vergleichbarer Rechtslage- bekannt ist. Ein spanisches Gericht untersagte Ende 2005 auf eine Klage der Verbraucherorganisation OCU gegen die größten Mobiltelefonieanbieter die Verrechnung in Zeitblöcken als missbräuchlich und gröblich benachteiligend, weil immer zum Nachteil des Kunden mehr verrechnet, als tatsächlich konsumiert werde. Laut OCU verschaffte die Taktabrechnung den Unternehmen im Jahr 2004 Zusatzeinnahmen iHv 1.385 Mio. (!) Euro.
Das BMSG entschied sich zu Gunsten einer raschen Lösung des Problems nicht zu einer Verbandsklage, sondern dazu, Gespräche mit der Mobilfunkbranche zu führen.
Das Ergebnis: die Betreiber werden zusätzlich zu den bestehenden Tarifen entweder einen eigenen sekundengenau abgerechneten Tarif oder einen Tarif mit sekundengenauer Abrechnungsoption anbieten, der Anfang Herbst den KonsumentInnen zur Verfügung stehen soll. Die Höhe des Grundentgelts für diesen Tarif ist derzeit noch nicht bekannt.
Außerdem sicherten die Unternehmen Bemühungen zu, die aus Sicht des Konsumentenschutzministeriums verbesserungswürdigen Information betreffend der Taktungsabrechnung in ihrer Werbung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen und transparenter zu gestalten.
"Wichtig ist, dass die Möglichkeit, auch einen sekundengenau abgerechneten Tarif wählen zu können, den KonsumentInnen auch bewusst wird. Dazu wird das BMSG auch seinen Beitrag leisten, und im Herbst auf der Website www.bmsg.gv.at im Fachbereich Konsumentenschutz über die Produktpalette der sekundengenau abgerechneten Tarife informieren", so Dolinschek.