Zum Inhalt

HG Wien: 10 von 11 Klauseln bei Amazon gesetzwidrig

Der VKI führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen Amazon, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln in den Verträgen des Online-Versandhändlers richtet.

Nun liegt die Entscheidung des HG Wien vor, die bestätigt:

10 von 11 eingeklagten Klauseln sind gesetzwidrig und daher nichtig, ua

  • Schriftlichkeit als Wirksamkeitserfordernis für Erklärungen durch Amazon
  • Einschränkungen des Rücktrittsrechts im Fernabsatz durch Schriftlichkeitsgebot sowie beim Handel mit periodischen Druckwerken
  • Rücktrittsrechte von Amazon bei Nichtlieferung durch ihren Lieferanten
  • Unbestimmte und zu weitgefasste Zustimmungserklärungen des Verbrauchers zur Datenweitergabe und -verwendung
  • Verzugszinsregelungen mit Zinsen iHv 5 % über dem "von der EZB bekannt gegebenen Basiszinssatz" und verschuldensunabhängige Haftung des Verbrauchers für darüber hinausgehende Verzugsschäden
  • Unklare Bestimmungen über Voraussetzungen und Verfahren zum Rechnungskauf (Zahlung erst nach Übermittlung der Rechnung)
  • Einschränkungen von Aufrechnungsmöglichkeiten und Zurückbehaltungsrechten des Verbrauchers
  • Rechtswahlklauseln, die dem Verbraucher den zwingenden Schutz des nationalen Verbraucherrechts entziehen

Als zulässig wurde vom HG Wien dagegen eine Klausel angesehen, wonach dem Kunden bei Zahlung mit Rechnung eine Gebühr iHv EUR 1,50 verrechnet werden kann.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Stand 28.4.2014).

HG Wien 11.04.2014, 39 Cg 88/12b
Volltextservice
Klagsvertreter: RA Dr. Stefan Langer

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang