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HG Wien: Auch Hutchinson darf nicht mehr ohne einen deutlichen Hinweis auf die Servicepauschale werben

Nunmehr hat das Handelgericht Wien am 28. März 2012 auf die Klage des VKI die Firma Hutchinson zur Unterlassung irreführender Werbung verurteilt. Die Firma Hutchinson hatte im Jahr 2011 die von ihr unter der Bezeichnung "3BestKombi" angebotenen Tarife mit festen Monatspauschalpreisen von € 10,-- bis € 40,-- und der damit verbundenen Aussage, dass "der Kunde ja nicht unbegrenzt zahlen wolle" und "ohne Kostenfalle" beworben. 

Tatsächlich forderte Hutchinson bei Vertragsabschluss eine zusätzlich jährliche Servicepauschale von € 20,--, auf deren Bestand in der Fernsehwerbung nur wenige Sekunden in einer kleinen Unterzeile am Bildrand hingewiesen wurde.

Wird das Gewicht der Werbung auf die Höhe der regelmäßig anfallenden Gesamtkosten gelegt, so das Gericht, dann erwarte der Kunde nicht, dass noch zusätzlich regelmäßig anfallende Kosten in nicht unbeachtlicher Höhe anfallen. Hutchinson war deshalb zur Unterlassung derartiger Werbung zu verurteilen.

HG Wien 28.03.2012, 19 Cg 148/11b

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