Das Gericht untersagt es, "Knorr Vie" mit der unrichtigen Aussage zu bewerben, wonach der Verzehr eines Fläschchens zu 100 ml 50% des täglichen Bedarfs an Obst und Gemüse decken würde.
HG Wien, 5.9.2011, 22 Cg 89/10x
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Klagevertreterin: Dr.in Anne Marie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien