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HG Wien: Deutsche Bahn verstößt gegen SEPA-VO

Deutscher Wohnsitz als Voraussetzung für SEPA-Lastschrifteinzug unzulässig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Bahn wegen einer unzulässigen Klausel in den AGB.

Das Gericht entschied, dass die Einschränkung der Verwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens auf Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland unzulässig ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 18.07.2016).

HG Wien 13.07.2016, 19 Cg 4/16h
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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unterstützt durch das

Sozialministerium
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