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HG Wien: Kein Verstecken von Änderungsinfos in Werbeschreiben

Informationen zu AGB und Entgelt Änderungen dürfen bei Telekom-Anbietern nicht in Werbeschreiben versteckt werden. Die Information muss hingegen offenkundig sein, um das Risiko des Übersehens zu vermeiden.

Tele 2 hatte Mitte 2011 an Kunden ein Schreiben verschickt, in dem vorrangig über Werbeangebote informiert wurde. Im selben Schreiben war auch eine Information über Änderungen der Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen enthalten, sowie auch der Hinweis auf die Einführung einer monatlichen Internet Service Pauschale und die Anpassung der Gesprächsentgelte. 

Der VKI klagte im Auftrag des BMASK auf Unterlassung derartiger Werbeschreiben  mit versteckten Änderungsinformationen. 

Das HG Wien gibt dem VKI recht. Verbraucher werden durch die Gestaltung der Schreiben nämlich an der Kenntnisnahme des eigentlichen Inhaltes potentiell gehindert

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stand: 29.8.2012).

HG Wien 25.7.2012, 10 Cg 121/11s
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Klagevertreter: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien

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