Das ADSL-Paket "Aonline Speed plus" des Klägers beinhaltete ein Download-Volumen von 1 GB pro Monat. Nachdem dieses Limit offenbar überschritten wurde, zog die Beklagte im Rahmen des Einzugsverfahrens € 1.509,48 vom Konto des Klägers ein.
Da nicht festgestellt werden bzw die Telekom nicht beweisen konnte, welche Datenpakete vom Endbenutzer tatsächlich angefordert wurden bzw welcher Traffic durch Dritte - etwa aufgrund sogn Portscans oder Ping-Attacken - verursacht war, war die Verrechnung der Entgelte durch die Telekom nicht zulässig, weshalb das HG Wien dem Begehren des Klägers auf Rückzahlung statt gab.