T-Mobile Austria hatte im Mai 2011 Kunden per SMS das Zusatzangebot "Sonderrufnummern um nur € 2,--" als Ergänzung zu einem bestehenden Tarif übermittelt und dazu mitgeteilt, dass man dieses Zusatzangebot - wenn unerwünscht - abbestellen müsste. Betroffen waren Kunden, die davor bereits einmal eine Sonderrufnummer gewählt hatten.
Der VKI beurteilte diese Vorgangsweise als unzulässig und brachte im Auftrag der AK Vorarlberg eine Klage auf Unterlassung derartiger Praktiken ein.
Das HG Wien sieht in einer derartigen Vorgangsweise eine aggressive und damit unzulässige Werbung. Auch durch Vertragsklauseln könne eine derartige Vorgangsweise nicht saniert werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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