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HG Wien: Ungültige Klauseln bei "paysafecard"

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Prepaid Service Company Ltd. wegen rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil gibt dem VKI Recht und erklärt alle eingeklagten Klauseln für rechtswidrig.

Als unzulässig wurde jene Bestimmung beurteilt, wonach das Unternehmen eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen via Bekanntgabe auf der Internetseite durchführen kann.

Auch eine pauschale Rücktauschgebühr in Höhe von EUR 7,50,-- wurde als unzulässig qualifiziert. Das HG Wien beurteilte auch den generellen Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit als rechtswidrig.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 14.09.2015)

HG Wien, 07.09.2015, 43 Cg 65/14b
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

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