Zum Inhalt

Hundstorfer: Rasche Lösung für Listerien-Opfer erreicht

VKI vergleicht sich im Auftrag des BMASK mit Prolactal

"Der Vergleich des VKI mit Prolactal bringt den Betroffenen Listerien-Opfern eine rasche Entschädigung", so Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer. Das Konsumentenschutzministerium hatte den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, für Menschen, die sich durch den Konsum des mit Listerien kontaminierten Quargel-Käses der Firma Prolactal geschädigt fühlen, verschuldensunabhängige Produkthaftungsansprüche geltend zu machen.

Der VKI hat für acht geschädigte Personen Schadenersatzansprüche in Höhe von 76.000 Euro klagsweise geltend gemacht. Das beklagte Unternehmen hat nun rasch und noch vor einer gerichtlichen Verhandlung angeboten, einen Gutteil dieser Ansprüche zu begleichen.

"Wer rasch hilft, hilft doppelt", so Hundstorfer. Den zum Teil bereits betagten Geschädigten bleibt durch den Vergleich mit Prolactal ein aufreibendes Verfahren erspart. Die Geschädigten haben den Vergleich inzwischen angenommen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

„Energiekostenpauschale“ bei clever fit unzulässig

„Energiekostenpauschale“ bei clever fit unzulässig

Zahlreiche „clever fit“-Fitnesstudios wollten mit 1.10.2022 eine „Energiekostenpauschale“ einheben. Der VKI sah dafür keine Rechtsgrundlage und brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Die Beklagte MCDC Fitness Holding GmbH (MCDC) ließ sich auf das Verfahren nicht ein. Es erging daher ein Versäumungsurteil, das „clever fit“ die Grundlage für die Verrechnung der „Energiekostenpauschale“ entzieht. Das Urteil ist rechtskräftig. Sollten Verbraucher:innen die „Energiekostenpauschale“ bezahlt haben, dann können sie diese zurückfordern.

Angabe der Vitamine im Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis eines Lebensmittels, dem ein Vitamin zugesetzt wurde, muss über die Angabe der Bezeichnung dieses Vitamins hinaus nicht auch die Angabe der Bezeichnung der verwendeten Vitaminverbindung enthalten.

EuGH zur Nährwertangabe auf Müsli

Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Lebensmittelverpackung dürfen sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen (hier 40 g Müsli mit 60 ml Milch mit Fettgehalt von 1,5%). Nur bei Lebensmittel, bei denen eine Zubereitung erforderlich und die Zubereitungsweise vorgegeben ist, dürfen sich die Informationen auf das zubereitete Produkt beziehen.

Keine Warnpflicht bei Müsliriegel

Der Kläger beschädigte sich beim Essen eines Müsliriegels einen Zahn. Das Produkt enthielt keinen Warnhinweis darauf, dass Schalen von Mandeln oder Nüssen enthalten sein könnten. Die Klage gestützt auf Produkthaftung wurde abgewiesen. Es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass in Müsliprodukten, denen eine gewisse Kernigkeit und Stückigkeit immanent sei, Kern- und Schalenteile enthalten sein könnten.

Verarbeitung eines Fotos "zu Verwaltungszwecken" intransparent

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MediClass Gesundheitsclub GmbH. Diese betreibt eine vorsorgemedizinische Einrichtung. Inhalt des Verfahrens waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema Datenschutz und Haftungsausschluss.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang