Bankkunden finden auf Ihren Kontoauszügen derzeit den Hinweis, dass die Banken die "Kundenrichtlinien für die Benützung der Geldausgabeautomaten und für bargeldlose Zahlungen im Rahmen des Maestro-Service sowie für Zahlungen mit der elektronischen Geldbörse im Rahmen des Quick-Service" neu gestaltet haben und diese Gültigkeit erlangen, sofern der Kunde nicht schriftlich dagegen Widerspruch erhebt.
Die Banken ändern die "Bankomatbedingungen", weil der VKI - im Auftrag des BMSGK - gegen die derzeit gültigen alten Bedingungen mit Verbandsklage bei Gericht vorgegangen ist. 17 Klauseln wurden als "gesetzwidrig" eingeklagt. Die Banken haben aber - anders als in Fällen der Vergangenheit - auch ohne Urteil Einsicht gezeigt und ihre Bedingungen konsumentenfreundlicher gestaltet:
- Nach den neuen Bedingungen haftet der Kunde für Missbrauch - bis zur Sperre der Karte - nur, wenn er die Karte einem Dritten überlässt (oder diese abhanden kommt) und der Dritte durch eine Sorgfaltswidrigkeit des Kunden vom persönlichen Code Kenntnis erlangt.
- Die Limits für die täglich oder wöchentlich möglichen Behebungen werden nunmehr mit den Kunden ausdrücklich vereinbart, Änderungen finden nur mit Zustimmung der Kunden statt und die Kunden können jederzeit eine Senkung der Limits - und damit des Risikos - verlangen.
- Die Sperrorganisation wird verbessert: Die zentrale telefonische Sperre bei Bank und/oder Europay ist nunmehr rund um die Uhr möglich. Die Sperre wirkt spätestens 2 Stunden (bislang 4 Stunden) nach Einlangen.
- Änderungen der Entgelte können einseitig nur noch gemäß einer Indexklausel vorgenommen werden. Will die Bank darüber hinausgehende Änderungen, dann können diese nur einvernehmlich vorgenommen werden.
Der VKI zeigt sich erfreut, dass die Banken eingelenkt haben. Die neuen Bedingungen sollten die Kunden-Rechte vor allem im Fall des Missbrauches deutlich stärken. Der VKI bietet weiterhin allen Geschädigten Hilfe im Einzelfall an.