Zum Inhalt

Info: Interessante Publikation zum Thema Sammelklagen

"Kollektiver Rechtsschutz im Zivilprozessrecht"

In der Nomos Verlagsgesellschaft ist (Hrsg. Tobias Brönneke) das Buch "Kollektiver Rechtsschutz im Zivilprozessrecht" erschienen. Univ. Prof. Stadler zeigt zunächst die Vor- und Nachteile der amerikanischen Sammelklage auf und entwickelt dann ein Modell für Gruppenklagen, das sich in die deutsche Rechtsordnung (und wohl auch in die österreichische) integrieren lassen würde. Dr. Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI, zeigt auf, in welchen Fällen in der Vergangenheit der VKI (im Auftrag des BMJ) mit der Verbands-Muster-Klage nach § 55 Abs 4 JN zahlreiche Musterentscheidungen des OGH (bis hin zum EuGH) erzielen konnte. Weitere Beiträge befassen sich mit der Neuregelung der Klagebefugnis der Verbände in Deutschland und mit der Kostenersatzpflicht der Unternehmer in solchen Verbandsverfahren.

In Österreich steht eine Reform der ZPO an. Der Zugang zum Recht ist im Verbraucherschutz mehr gefragt denn je. Es wäre wünschenswert, wenn das BMJ die Anregungen dieses Buches auch für Österreich rezipieren würde.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation Klage gegen die Iglo Austria GmbH ein. Anlass war das Tiefkühlprodukt „Iglo Atlantik Lachs“, dessen Füllmenge im Februar 2023 von 250 Gramm auf 220 Gramm reduziert worden war, ohne dass dies für Verbraucher:innen klar erkennbar war.

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang