Die Firma ADEG bewirbt mit der Abbildung einer Wiesenlandschaft unter freiem Himmel und der auf der Produktverpackung ebenfalls angebrachten Aufschrift "10 frische
Eier" Käfigeier. Mit der Aufschrift "10 Eier aus Bodenhaltung" und der Abbildung einer Landschaft unter freiem Himmel werden Bodenhaltungseier beworben, die allerdings keinesfalls mit den qualitativ hochwertigeren Freilandeiern verwechselt werden dürfen. Wenigen Konsumenten ist bewusst, dass Bodenhaltungseier nicht von im Freien gehaltenen Hennen stammen, sondern von Tieren, die auf engem Raum im Stall gehalten werden.
Der VKI mahnte ADEG ab. Dort war man zwar zu einer Unterlassungserklärung bereit, nicht aber zur Vereinbarung einer angemessenen Vertragsstrafe (ADEG bot 700 Euro pro Tag des Zuwiderhandelns; der VKI sieht darin die Möglichkeit einen Bruch der Vereinbarung kalkulierbar zu halten). Daher wurde die Verbandsklage eingebracht.