Die AK teilte gestern über die APA mit, dass eine Klage von MAS gegen die AK vom LG Salzburg abgewiesen worden sei. Als Kernsatz der rechtlichen Beurteilung könne hervorgehoben werden, dass "es sicher nicht überzogen sei, wenn eine Verbraucherschutzorganisation darauf hinweist, dass die Anwendung von Magnetfeldtherapie bei schwersten Krankheiten ohne ärztliche Behandlung lebensgefährlich ist, weil die Auswirkungen der Therapie noch weitgehend nicht untersucht sind".