In den letzten Wochen häufen sich die Probleme rund um Internetprovider. Da werden zum einen Produkte mit Werbeaussagen verkauft, die dann der Realität nicht Stand halten. Wenn ein "unbeschränkter Internetzugang" angeboten wird, dann aber der User nach zwei Stunden - ohne Warnung - aus dem Netz geworfen wird, dann kann von einem unbeschränkten Zugang keine Rede sein. Wenn "Gratis-PCs" angeboten werden und sich beim Lesen des Kleingedruckten herausstellt, dass man an dem PC erst nach zwei Jahren Knebelung (man darf nur den vertraglich vereinbarten Zugang verwenden und auch niemanden - auch nicht aus dem Familienkreis (?) - an seinen Rechner lassen) Eigentum erwirbt und der Provider gleichzeitig versucht, sich aus jeder Haftung für versprochene Leistungen zu verabschieden, dann werden mit billigen Marketing-Schmähs Kunden gelockt und dann allein gelassen. Das zeigen auch Probleme bei der Einwahl ins Netz bei jenen Produkten, die vor Weihnachten noch rasch als besondere Angebote auf den Markt geworfen wurden, für deren technisches Funktionieren bei vielen neuen Kunden die Provider aber keine Vorbereitungen getroffen hatten. Besonders schmerzlich sind aktuelle Probleme insbesondere bei den Mail-Servern. Das E-Mail soll eine Form der raschen Kommunikation sicherstellen. Statt dessen bieten manche große Provider zeitweise eine Dienstleistung aus der Zeit der Postkutsche.
Der VKI wird diese Beschwerden nunmehr genau beobachten und sammeln, um diesen unlauteren Werbemethoden ebenso entgegen zu treten, wie den häufigen Leistungsstörungen bei den boomenden Produkten. Zur Klarstellung einige Tipps und Rechtsgrundlagen für geschädigte Kunden:
1) Irreführende Werbung kann derzeit vom VKI noch nicht mit Verbandsklage nach dem UWG verfolgt werden (Klagslegitimation erst ab 1.1.2001). Daher sollten diesbezügliche Beschwerden an die Arbeiterkammer Wien weitergeleitet werden. Wer aus irreführender Werbung aber als Verbraucher materielle Schäden erleidet, der kann - auch gestützt auf das UWG - Schadenersatz verlangen.
2) Werden Leistungszusagen aus den Verträgen ("unbeschränkter Internet-Zugang") nicht eingehalten, dann liegt eine typische Leistungsstörung vor. Der Kunde hat eine Palette von Möglichkeiten, darauf zu reagieren:
a) Für die Zeit der Einschränkung des Betriebes (sollte genau dokumentiert werden) kann Preisminderung bzw. allenfalls der Entfall der monatlichen Entgelte gefordert werden.
b) Wenn der Betrieb - trotz Aufforderung zur Verbesserung in angemessener Frist - nicht klaglos funktioniert, dann kann man auch bei Verträgen mit Mindestvertragsdauer die außerordentliche Kündigung erklären.
c) Wenn der versprochene Betrieb trotz Nachfrist nicht gewährleistet wird, kann man - nach Androhung - auch zur Ersatzvornahme schreiten. Man versorgt sich mit der gleichen Leistung durch einen anderen Provider und verlangt die Mehrkosten aus dem Titel des Schadenersatzes ersetzt. Voraussetzung: Den säumigen Provider muss ein Verschulden treffen. Doch wer Produkte verkauft, ohne sich auf entsprechend viele Neukunden einzustellen, der handelt wohl grob fahrlässig.
d) Erleidet man aus dem - vom Provider verschuldeten - Ausfall von Mail-Servern u.ä. einen materiellen Schaden, dann kann man auch diesen aus dem Titel des Schadenersatzes ersetzt verlangen.
Info: Probleme mit Internet-Providern
Probleme mit Internet-Providern häufen sich. Man könnte diese unter "Dichtung und Wahrheit" pointiert zusammenfassen. Wir zeigen wie man sich zur Wehr setzen kann.