Der Gesetzgeber hat nunmehr auch das Versenden von e-mails als Massensendung oder zu Werbezwecken - ohne vorherige Zustimmung der Empfänger - in § 101 TKG ausdrücklich verboten und gemäß § 104 TKG mit einer Höchststrafe von bis zu 500.000.- Schilling bedroht.
Info: Unaufgeforderte e-mail-Werbung verboten
Auch e-mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung des Adressaten ist nun gemäß § 101 TKG verboten.