Die Fa. Goldadler Elektronische Geräte GmbH aus Wien hatte in ihren Geschäftsbedingungen 54 (!) gesetzwidrige Klausel verwendet. Dabei ging es um umfangreiche Einschränkungen der Verbraucherrechte, insbesondere in den Bereichen Schadenersatz, Gewährleistung und Lieferverzug. Noch zum Jahreswechsel hatte die Fa. Goldadler argumentiert, dass es auf Grund der Änderung der Gewährleistungsvorschriften zu Preiserhöhungen kommen müsse.
Info: VKI geht erfolgreich gegen die AGB der Fa. Goldadler vor
Die Fa. Goldadler hat nach einer Abmahnung von 54 Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.