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Info: VKI geht erfolgreich gegen die AGB der Fa. Goldadler vor

Die Fa. Goldadler hat nach einer Abmahnung von 54 Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Die Fa. Goldadler Elektronische Geräte GmbH aus Wien hatte in ihren Geschäftsbedingungen 54 (!) gesetzwidrige Klausel verwendet. Dabei ging es um umfangreiche Einschränkungen der Verbraucherrechte, insbesondere in den Bereichen Schadenersatz, Gewährleistung und Lieferverzug. Noch zum Jahreswechsel hatte die Fa. Goldadler argumentiert, dass es auf Grund der Änderung der Gewährleistungsvorschriften zu Preiserhöhungen kommen müsse.

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Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Sozialministerium

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