Die Firma hat (vor allem im Jahr 2001) in österreichweiten Werbekampagnen gezielt den Eindruck zu erwecken gesucht, dass die von ihr vertriebenen Magnetfeldtherapiegeräte schmerzlindernd bzw. heilungsfördernd bzw. vorbeugend bei insgesamt 144 Krankheitsbildern seien. Der Umstand, dass es zu diesen Wirkungen nur in wenigen Fällen wissenschaftlich untermauerte Studien (Doppel-Blind-Studien) gibt und bei der Vielzahl der Krankheitsbilder diese nicht vorliegen, wurde verschwiegen.
Sammelklage des VKI
Beim VKI haben sich Verbraucher gemeldet, die angeben, diese Geräte (zum Preisen um die 30.000.- ATS) in der - geschickt geweckten - Erwartung erworben zu haben, dass ihnen die Anwendung Heilung oder Linderung der angegebenen Krankheiten bringen würde. Die Verbraucher haben die Geräte zwar verwendet, konnten aber keine solche Wirkungen an sich feststellen. Sie fühlen sich daher durch die Werbekampagne von MAS geschädigt. Der VKI ließ sich die Ansprüche der Verbraucher abtreten und hat gegen MAS eine Sammelklage eingebracht. Ziel: Rückzahlung der Kaufpreise. Das Verfahren ist bei Gericht anhängig.