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Info: WEB - Vergleichsanbot nicht ausreichend - Streitwertvereinbarung

Vor dem LG Salzburg hat der - mit über 3200 Klägern - wohl größte Zivilprozess Österreichs begonnen. Es kam zu keinem Vergleichsabschluss, wohl aber zu einer Streitwertvereinbarung zur Dämpfung des Kostenrisikos für beide Streitteile.

Der "WEB/Bautreuhand/IMMAG - Skandal" hinterließ tausende geschädigte Kleinanleger. In drei mehrjährigen Strafverfahren wurden die Haupttäter, aber auch Beitragstäter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch führende Organe der Salzburger Sparkasse waren darunter. Das diesbezügliche Strafurteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, das Beweisverfahren ergibt aber ausreichend Anhaltungspunkte, um gegen die Salzburger Sparkasse Schadenersatzforderungen in Millionen-Euro-Höhe ableiten zu können.
Die Salzburger Sparkasse hat anfangs 7,24 und zuletzt 15 Mio. Euro als Vergleich angeboten. Die Klägergemeinschaft muss diese Summe als zu gering zurückweisen; schließlich müsste man davon auch die bislang bereits aufgelaufenen Prozesskosten und für die rund 2300 Kläger, die sich an VKI-Sammelklagen mit Unterstützung des Prozesskostenfinanzierers AdvoFin beteiligen, auch noch eine Quote für AdvoFin in Höhe von 37 Prozent abziehen. Daher ist das Angebot - im Vergleich zu den Forderungen (zunächst rund 127 Mio. Euro - nach Klagseinschränkung immer noch rund 54 Mio. Euro) - nicht annehmbar. Wenn die Salzburger Sparkasse ihr Vergleichsangebot aber weiter deutlich verbessern würde, dann wäre wohl ein Vergleich einem jahrelangen Gerichtsstreit vorzuziehen.
Der hohe Streitwert bedingt - für beide Seiten - ein exorbitantes Prozesskosten-Risiko. Pro Verhandlungstag wäre mit rund 400.000 Euro Anwaltskosten zu rechnen; alleine für die erste Instanz mit Prozesskosten von bis zu 70 Mio. Euro.
Dem Vorschlag der Klägergemeinschaft, einige Musterfälle als "Musterprozess" zu führen und für den Rest der Ansprüche ein "Ruhen bei Verjährungsverzicht" zu vereinbaren, hat die Salzburger Sparkasse letztlich ein Gegenangebot entgegen-gehalten: Wenn die Kläger die Klagseinschränkung unter Anspruchsverzicht (also endgültig) erklären, würde man einer Streitwertvereinbarung auf der Basis von 2 Mio. Euro zustimmen; mit dem Effekt, dass dann pro Verhandlungstag "nur" noch mit rund 50.000 Euro und für die erste Instanz mit rund 8 Mio. Euro Kosten zu rechnen wäre.
Die ursprünglichen Klagen haben berücksichtigt, dass der Kapitalausfall für die Anleger zum Teil vor mehr als 15 Jahren eingetreten war und diese daher über die Jahre - wäre das Kapital vorhanden gewesen - dieses hätten veranlagen können. Daher stand einem Kapitalbetrag von rund 60 Mio. Euro ein Ertragsschaden von rund 67 Mio. Euro gegenüber.
Da der Richtersenat erkennen ließ, Ertragsschäden, die mehr als drei Jahre vor Klagseinbringung entstanden waren, als verjährt anzusehen, hat die Klägergemeinschaft - aus prozessualer Vorsicht - diese Beträge zunächst eingeschränkt, ohne auf diese Ansprüche verzichten zu wollen. Die Haltung der Salzburger Sparkasse (ökonomischer Prozess nur dann, wenn auf diese Ansprüche verzichtet wird) und des Gerichtes (dieses meinte - entgegen der Rechtsmeinung von Kodek in ecolex 1/2005 und Richterzeitung 2/2005 - von Gerichts wegen keine Portionierung auf Musterfälle vornehmen zu können) haben die Klägergemeinschaft - aus ökonomischer Vernunft - dazu gebracht, auf das Angebot der Streitwertvereinbarung einzugehen. Wenn die Kläger bis 2.5.2005 zustimmen, wird es daher zu den geforderten Anspruchsverzichtserklärungen und zur Streitwertvereinbarung kommen.

Seit 21.2.2005 wird in der Sache verhandelt.

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