Das Gesetz zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der VerbraucherInnen vor Kostenfallen im Internet tritt am 1.8.2012 in Kraft und bringt folgende deutliche Verbesserungen für Konsumenten im digitalen Geschäftsverkehr mit Unternehmen in Deutschland.
Gem. § 312g Abs 2 BGB ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente (wie zB Kosten oder Vertragslaufzeit) zu informieren. Des Weiteren muss der Unternehmer die Bestellsituation so gestalten, dass der Verbraucher aktiv und ausdrücklich die Zahlungspflicht bestätigt. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf einer Schaltfläche, muss diese gem. § 312g Abs 3 BGB gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen eindeutigen Formulierung beschriftet sein (sogenannte "Button-Lösung"). Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder an einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande. Künftig muss im Zweifelsfall der Unternehmer beweisen, dass er diesen Anforderungen entsprochen hat.
In der Vergangenheit wurden Verbraucher immer wieder durch findig gestaltete Internetangebote über die Kostenpflicht eines Angebots getäuscht und in die Irre geführt. Bei solchen Abofallen haben die Internet-Abzocker geschickt versucht, durch versteckte Preisangaben in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch optisch unauffällig platzierte Hinweise am Bildschirmrand die Kostenpflicht für eine Leistung zu verschleiern. Konsumenten, die in solche Abo- oder Kostenfallen getappt waren, sahen sich in weiterer Folge mit Rechnungen und massivem Druck und Einschüchterungsmethoden zur Durchsetzung der vermeintlichen Forderungen bis hin zu Inkassomahnungen konfrontiert.
Mit der sogenannten "Button-Lösung" geht Deutschland erstmals in Europa einen neuen Weg, um gegen unseriöse Geschäfte im Internet verstärkt vorzugehen und Internet-User vor solchen Abofallen zu schützen. Es bleibt zu hoffen, dass mit der der neuen Button-Lösung - rechtswirksamer Vertragsabschluss per Mausklick nur bei klarem Kostenhinweis auf der Schaltfläche - die unseriösen Geschäftspraktiken von findigen Geschäftemachern im Internet tatsächlich eingedämmt werden können.
Internet-Kostenfallen: für Deutschland gilt ab 1. August die "Button-Lösung"
Verbraucherschutz im digitalen Geschäftsverkehr wird deutlich verbessert.