Zum Inhalt

Investiert in Fonds-Depots bei Erste Bank oder Bank Austria?

Hol dir Geld zurück und melde dich zu unserer Sammelaktion an – kostenlos und ohne Risiken!

Wenn du Kund:in der Erste Bank oder der Bank Austria bist oder warst und vor dem 1. Jänner 2018 über eine der Banken in Fonds investiert hast, kannst du teilnehmen. Eine Teilnahme an unser Sammelaktion ist für dich auch dann möglich, wenn deine Fonds bereits aufgelöst wurden.

Hinterlasse uns deine E-Mail-Adresse und erhalte weitere Informationen, welche Voraussetzungen du für eine Teilnahme mitbringen musst, wie du dich anmelden kannst und welche Unterlagen du dafür benötigst!

Jetzt weitere Infos anfordern!

Bitte beachte: Alle Felder mit einem * sind Pflichtfelder.
Diese Daten benötigen wir in jedem Fall, um dir weitere Infos zur Sammelaktion zuschicken zu können.

Angaben zu deiner Person

Einwilligung zur Verarbeitung deiner persönlichen Daten
Diese Zustimmung benötigen wir, um dir weitere Informationen zur Sammelaktion Lebensversicherungen des VKI und zu den Teilnahmebedingungen zu schicken. Diese Zustimmung kannst du jederzeit widerrufen.
Einwilligung zu Angeboten und Informationen des VKI
Mit dieser Zustimmung willigst du ein, dass du Informationen zum VKI und seinen Angeboten erhältst. Diese Zustimmung kannst du jederzeit widerrufen, beispielsweise per E-Mail an datenschutz@vki.at.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA Österreich Versicherungen AG wegen deren Klauseln geklagt, die die Möglichkeit, den Schadenfreibonus zu bekommen an eine elektronische Kommunikation knüpfen. Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, gab dem VKI somit Recht und erklärte die eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang