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Irreführende Gewinnzusagen "Friedrich Müller"

VKI gewinnt Prozess

Das Handelsgericht Wien verurteilt die EVD Direktverkauf AG (Friedrich Müller) wegen irreführender Gewinnzusage. Der VKI gewinnt für eine Verbraucherin 12.500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Eine Konsumentin bekam eine Zusendung von "Friedrich Müller". Darin versicherte ihr "der Vorstand Friedrich Müller an Eides statt in Anwesenheit des zur Wahrheit verpflichteten Notars und seines Sekretärs" , dass es sein "innigstes Anliegen" wäre, dass die Konsumentin anlässlich seines Geburtstages am 10.7. "zusätzlich parat gestellte 12.500 Euro" gewänne. Sie solle den Gewinn am besten bei der angegebenen Mehrwertnummer anfordern. Im Kuvert befand sich eine verwirrende Vielfalt von Erklärungen - so auch von einem Rechtsanwalt Jürgen Maul aus Deutschland - die die Konsumentin zur Ansicht brachten, sie habe den Geldbetrag bereits gewonnen.

Kleingedrucktes auf der Innenseite des Kuverts

Sie forderte den Betrag an und bekam keinen Preis ausbezahlt. Der Trick von "Friedrich Müller": In der Kuvert-Innenseite finden sich kleingedruckt Teilnahmebedingungen, aus denen ersichtlich wird, dass man noch nicht gewonnen hat, sondern nur an einem Gewinnspiel teilnimmt.

VKI klagt auf Zahlung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ließ sich den Anspruch auf den Gewinn abtreten und klagte auf Zahlung. In einem wohlbegründeten Urteil des HG Wien bekam der VKI Recht. Die Firma EVD Direktverkauf AG wurde zur Zahlung verurteilt.

Bis zu 30.000 Antworten pro Tag

Die Firma EVD Direktverkauf AG bedient sich u.a. der Marke "Friedrich Müller" um solche und ähnliche Gewinnzusagen zu versenden. Das Gericht stellt fest, dass die Firma pro Tag angeblich bis zu 30.000 Rückantworten bekomme. Damit wird abschätzbar, welchen gigantischen Umsatz mit getäuschten Konsumenten die Firma an der angegebenen Mehrwertnummer (max Euro 3,64/min) macht.

Trickreiche Irreführung

Das Gericht setzt sich auf 29 Seiten ausführlichst mit der trickreichen Irreführung durch die beklagte Partei auseinander. Es werde "durch eine Vielzahl psychologisch ausgeklügelter und scheinbar ineinander greifender Urkunden, die nach werbepsychologischen Annahmen den erhofften Zweck der Irreführung des Konsumenten über seinen Gewinn fördern" der Eindruck erweckt, man habe bereits gewonnen. Dies verstößt gegen Paragraf 5j Konsumentenschutzgesetz. Die Konsequenz ist die Verpflichtung, den vermeintlichen Gewinn auszubezahlen.

Vorbild für andere Länder

"Jetzt geht es Schlag auf Schlag", freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter der VKI-.Rechtsabteilung: "Nachdem wir unlängst über 80.000 Euro gewonnen haben, waren wir auch bei diesem - trickreicher gestalteten - Mailing von EVD erfolgreich. Die Rechtsprechung in Österreich hat Vorbildwirkung für ganz Europa. Schließlich werden diese Mailings auch nach Großbritannien, Frankreich und Deutschland versendet. Auch dort sammeln sich Geschädigte zu entsprechenden Klagen."

Einklagen oder in den Papierkorb

Der Tipp des VKI an Verbraucher: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann klagen sie solche Gewinnzusagen ein. Auf eigenes Risiko sind solche Verfahren nicht zu empfehlen. Da bleibt der Rat: Ab in den Papierkorb.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sollte der VKI das Verfahren endgültig gewinnen und das Gericht den Betrag dem VKI zusprechen, so wird er karitativen Zwecken zur Verfügung gestellt.

 

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