Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Klage gegen den Zirkus Alex Kaiser ein. Anlass waren vermeintliche Gratiseintrittskarten, die per Postwurfsendung verteilt wurden – verschwiegen wurde, dass der Eintritt an den verpflichtenden Kauf einer Karte für eine Tierschau geknüpft war. Das Handelsgericht Wien erließ in der Folge ein Versäumungsurteil gegen den Zirkusbetreiber. Das Urteil ist rechtskräftig.
Irreführende Werbeaktion beim Zirkus Alex Kaiser
VKI erzielt Versäumungsurteil
Mehrere Beschwerden
Im Laufe des vergangenen Jahres gingen beim VKI mehrere Beschwerden über den Zirkusbetreiber Alex Kaiser ein: Familien, die mit den vermeintlichen Gratistickets eine Vorstellung besuchen wollten, wurden vor Ort darüber informiert, dass ein Eintritt nur in Kombination mit dem kostenpflichtigen Besuch einer Tierschau möglich sei. Eltern standen vor der Entscheidung, kurzfristig zusätzliche Ausgaben zu tätigen oder ihre Kinder enttäuschen zu müssen, deren Vorfreude durch das „Gratisticket“ geweckt worden war.
Da Zirkus Alex Kaiser auf die eingebrachte Klage nicht reagierte, erging ein Versäumungsurteil.
„Diese Vorgangsweise ist besonders dreist“, erklärt Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin beim VKI. „Eltern sehen sich gezwungen, entweder kurzfristig Geld auszugeben oder ihre Kinder zu enttäuschen. Über die berechtigte Erwartungshaltung der Kinder wird gezielt Druck auf die Eltern ausgeübt – ein solches Vorgehen ist in nicht akzeptabel.“
