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Holzstempel mit der Aufschrift "Storniert" auf einem unterschriebenen Vertrag
Bild: Gina-Sanders/stock.adobe

Unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gastro Vogue GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Gastro Vogue GmbH wegen zweier Klauseln in den von ihr verwendeten AGB geklagt. 

Anlass waren Beschwerden über unzulässige Stornobedingungen und Preiserhöhungen im Zusammenhang mit Hochzeitsfeiern. Das Landesgericht St. Pölten erließ in der Folge ein Versäumungsurteil gegen Gastro Vogue. 

Das Urteil ist rechtskräftig.

Versäumungsurteil

Zu folgenden Klauseln erging ein Versäumungsurteil:

  1. Falls du deine Hochzeit absagen musst, behalten wir bis drei Wochen vor dem Termin die geleisteten Anzahlungen ein. Sollte die Stornierung kurzfristiger – also innerhalb von drei Wochen vor der Feier – erfolgen, müssen wir leider 80 % des vereinbarten Pauschalpreises verrechnen.
  2. Sollte der offizielle Verbraucherpreisindex (VPI) zwischen deiner Buchung und der Hochzeit um mehr als 10% steigen, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. (…)

Gericht und Anwalt

  • LG St. Pölten, 17.02.2026 
  • Urteil: 33 Cg 2/26x (rechtskräftig)
  • Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

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