Anlass waren Beschwerden über unzulässige Stornobedingungen und Preiserhöhungen im Zusammenhang mit Hochzeitsfeiern. Das Landesgericht St. Pölten erließ in der Folge ein Versäumungsurteil gegen Gastro Vogue.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Gastro Vogue GmbH wegen zweier Klauseln in den von ihr verwendeten AGB geklagt.
Anlass waren Beschwerden über unzulässige Stornobedingungen und Preiserhöhungen im Zusammenhang mit Hochzeitsfeiern. Das Landesgericht St. Pölten erließ in der Folge ein Versäumungsurteil gegen Gastro Vogue.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zu folgenden Klauseln erging ein Versäumungsurteil:
VKI erzielt Versäumungsurteil
Mangelnde Information zum Rücktrittsrecht, Verletzung des Rücktrittsrechtes und unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen: Erfolg in allen Instanzen gegen Copecart.
Müllbreitrag und Guthaben: Das OLG Wien bestätigt in einem Verbandsprozess nach §§ 28 ff KSchG die Unzulässigkeit zweier praxisrelevanter Klauseln, die am Frequency Festival 2024 verwendet wurden.
Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen vier unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen zehn Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
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