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Irreführende Werbung von Wienwert

Eine Werbung, in der mit einer grundbücherlichen Sicherheit geworben wird, ist irreführend, wenn diese Sicherheit nicht immer gewährt wird.

Die WIENWERT Immobilien Finanz AG bewarb im Radio eine Anleihe (ISIN AT0000A100Z7) ua damit: "6,5%. Grundbuchsgesichert. In Zeitungen waren Inserate geschaltet, bei denen in einer Siegelform mit 6,5% "3-fach sicher: treuhandgesichert, prospektgeprüft, grundbücherlich eingetragen" geworben wurde.

Das OLG Wien stufte in einem Verfahren des VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - die Werbung aus mehreren Gründen als irreführend ein: Die Grundbuchssicherheit ist nicht unbedingt gegeben. Weiters ist auch der Begriff "prospektgeprüft" irreführend, da der Prospekt nicht von der FMA inhaltlich geprüft wurde, sondern die FMA nur zu schauen hatte, ob der Prospekt vollständig, kohärent und verständlich ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien 26.2.2015, 1 R 221/14y
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Klagevertreter: Kosesnik-Wehrle & Langer, RAe-KG in Wien

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