Zum Inhalt

Kapital&Wert Vermögensverwaltung - gesetzwidrige Klauseln

Auch zweite Instanz bestätigt: Gesetzwidrige Klauseln im Vermögensverwaltungsvertrag von Kapital & Wert

Eine Klausel, nach der der Unternehmer bei vorzeitiger Kündigung seitens des Anlegers eine monatliche Gebühr auch für die nicht verbrauchte Laufzeit verlangen darf, ist nach dem Urteil des OLG Wien unwirksam, wenn dem Anleger nicht die Konsequenz dieser Gebührenregelung ausreichend vor Augen geführt wird. Ebenso eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, wonach der Unternehmer einen Vermögensverwaltungsvertrag an "ein österreichisches Kreditinstitut" übertragen darf.

Die Bedingungen für den Vermögensverwaltungsvertrag "Masterplan Monatssparer" enthält eine recht komplizierte Klausel zur Berechnung der noch zu zahlenden Gebühr für die Vermittlungsleistung, sollte der Anleger vorzeitig kündigen. Die von der Beklagten gewählten Vorgangsweise, eine relative geringe sofort fällige Abschlussgebühr mit einer marginal erscheinenden laufenden monatlichen Gebühr zu kombinieren, ohne dem Verbraucher die daraus resultierende Gesamtbelastung vor Augen zu führen, ist laut OLG Wien geeignet, die Höhe der im Falle des Vertragsabschlusses auflaufenden Gesamtgebühr zu verschleiern.

Nach der anderen inkriminierten Klausel, ist der Unternehmer berechtigt, den Vermögensverwaltungsvertrag an ein österreichisches Kreditinstitut zu übertragen. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, nach der der Unternehmer einen Vertrag an einen nicht namentlich genannten anderen Unternehmer übertragen darf, ist unwirksam (§ 6 Abs 2 Z 2 KSchG). Gegen diese Bestimmung verstößt die vorliegende Klausel.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang