Zum Inhalt

Kartellschadenersatz für Verbraucher:innen: WCNA-Conference

Am Mittwoch, 15.03.2023 findet in der Bundeswettbewerbsbehörde eine WCNA-Konferenz statt zum Thema "Kartellschadenersatz-Verfahren: Update zu Status und Knackpunkten".

Die Veranstaltung widmet sich aktuellen Entwicklungen und der neueren Rechtsprechung im Kartellschadenersatz, diskutiert die verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Regeln und beleuchtet die Schnittstellen zum Verbraucherrecht, Lauterkeitsrecht und Strafverfahren.

Referent:innen

  • Mag. Ulrike Ginner, Referentin für Wettbewerbspolitik, Arbeiterkammer Wien, und Laienrichterin am Kartellgericht
  • Dr. Isabelle Innerhofer LL.M., Rechtsanwältin und Counsel bei BINDER GRÖSSWANG
  • Dr. Petra Leupold, LL.M., Stabsstelle Recht, Verein für Konsumenteninformation
  • Dr. Florian Neumayr, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei bpv Hügel

Die Präsentation zum Thema "Kartellschadenersatz für Verbraucher:innen" finden Sie hier: 

WCNA Conference Private Enforcement BWB
Bild: WCNA-Conference Kartellschadenersatz, v.l.n.r.: Astrid Ablasser (bpv Hügel), Florian Neumayr (bpv Hügel), Ulli Ginner (AK Wien), Isabelle Innerhofer (Binder Grösswang), Petra Leupold (VKI), Natalie Harsdorf-Borsch (BWB)

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Skihütte im Winter

vr: Unzulässige automatische Vertragsverlängerung einer Skiversicherung (U)

Der VKI hatte den deutschen Verein „DSV aktiv/Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung. Der OGH beurteilte die zugrundeliegende sowie auch die übrigen sechs eingeklagten Klauseln für unzulässig.

alt

Unzulässige COVID-19-Klausel von Ruefa

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ruefa GmbH geklagt. Nach einer Klausel des Reiseveranstalters führten Stornierungen aufgrund von zukünftigen coronabedingten Reisebeschränkungen in keinem Fall mehr zu einem unentgeltlichen Rücktrittsrecht des Reisenden. Der OGH gab der Klage des VKI statt und beurteilte die Klausel als gesetzwidrig.

WhatsApp

Gesetzwidrige Änderungsklausel von WhatsApp

Der VKI hatte WhatsApp geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Im Zuge dessen prüfte der VKI auch die Nutzungsbedingungen von WhatsApp und klagte daraus weitere fünf Klauseln ein. Verfahrensgegenstand beim OGH war nur mehr die Anlassklausel.

Mann hält leuchtende Glühbirne in der Hand.

Kündigungen durch Energieanbieter

Derzeit kommt es vermehrt zu Kündigungen von Energielieferverträgen. Zuletzt haben etwa die EVN und die Stadtwerke Klagenfurt angekündigt, massenhaft Konsument:innen zu kündigen. Sind Sie betroffen? In diesem Fall müssen Sie etwas unternehmen! Dieser Artikel stellt einen Überblick und konkrete Handlungsempfehlungen für diese Situation zur Verfügung.

Handy

Preisänderungen bei Mobilfunkunternehmen

Laut Medienberichten planen Telefon- und Internetanbieter im Frühling eine Entgelterhöhung. Wir bieten hier eine allgemeine Übersicht über Preisänderungen bei Telekommunikationsunternehmen.

Online-Nachhilfe

GoStudent – Klausel zur Vertragsverlängerung ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat nun 17 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fällt unter anderem die Vertragsverlängerungsklausel von GoStudent weg, auf die das Unternehmen zahlreiche automatische Vertragsverlängerungen gestützt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang