Zum Inhalt

Kartellschadenersatz für Verbraucher:innen: WCNA-Conference

Am Mittwoch, 15.03.2023 findet in der Bundeswettbewerbsbehörde eine WCNA-Konferenz statt zum Thema "Kartellschadenersatz-Verfahren: Update zu Status und Knackpunkten".

Die Veranstaltung widmet sich aktuellen Entwicklungen und der neueren Rechtsprechung im Kartellschadenersatz, diskutiert die verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Regeln und beleuchtet die Schnittstellen zum Verbraucherrecht, Lauterkeitsrecht und Strafverfahren.

Referent:innen

  • Mag. Ulrike Ginner, Referentin für Wettbewerbspolitik, Arbeiterkammer Wien, und Laienrichterin am Kartellgericht
  • Dr. Isabelle Innerhofer LL.M., Rechtsanwältin und Counsel bei BINDER GRÖSSWANG
  • Dr. Petra Leupold, LL.M., Stabsstelle Recht, Verein für Konsumenteninformation
  • Dr. Florian Neumayr, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei bpv Hügel

Die Präsentation zum Thema "Kartellschadenersatz für Verbraucher:innen" finden Sie hier: 

WCNA Conference Private Enforcement BWB
Bild: WCNA-Conference Kartellschadenersatz, v.l.n.r.: Astrid Ablasser (bpv Hügel), Florian Neumayr (bpv Hügel), Ulli Ginner (AK Wien), Isabelle Innerhofer (Binder Grösswang), Petra Leupold (VKI), Natalie Harsdorf-Borsch (BWB)

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

„Versicherungsmathematische Grundsätze“ müssen laut OGH nicht erklärt werden

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Wiener Städtische wegen einer Klausel in der Polizze für eine Rentenversicherung sowie einer Klausel aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Beide Klauseln wurden von den Vorinstanzen für unzulässig erklärt. Die Wiener Städtische legte nur zur zweiten Klausel Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts beim OGH ein, die der OGH für berechtigt erachtete.

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang