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Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark gibt Unterlassungserklärung ab
Das Lipizzanergestüt Piber betreibt auf dem Gelände des Lipizzanergestüts Piber einen Kletterpark.
Anlässlich einer Verbraucher:innenbeschwerde hat der VKI die AGB dieses Kletterparks geprüft und die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark, im Auftrag des Sozialministeriums, wegen zwei unzulässigen Klauseln in diesen Teilnahmebedingungen für den Kletterpark abgemahnt. Betroffen sind eine Haftungsfreizeichnungsklausel und eine Klausel, welche die Verwendung von aufgenommenen Fotos und Videos während der Aktivitäten im Kletterpark ohne weitere Zustimmung und auch für Werbezwecke erlaubt hätte.
Die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark hat am 25.06.2024 eine außergerichtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
![Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)](https://vki-drupal.s3.eu-west-1.amazonaws.com/prod/s3fs-public/styles/focal_point_with_scale_400_200/public/2024-06/My-Place-SelfStorage_Geb%C3%A4udefoto-Margareteng%C3%BCrtel_%28c%29-Dani-Decker_1280x640px.png?VersionId=nLYeIiOIp7J.uDM46Elm9W83.b.spo_N&h=56a14a0e&itok=LDlhEKRu)
Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch MyPlace SelfStorage noch 8 Klauseln gerichtlich beanstandet wurden. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.
![Unterlassungserklärung von Temu](https://vki-drupal.s3.eu-west-1.amazonaws.com/prod/s3fs-public/styles/focal_point_with_scale_400_200/public/2023-09/Temu-PenguinLens_Shutterstock-2346491055-2560px.jpg?VersionId=hUx9T9GvFcnKu24YWBQis36qSm5g6EEp&h=036f3151&itok=qP-EM1fp)
Unterlassungserklärung von Temu
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: Telefonnummer) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von Temu entsprach nach Auffassung des VKI nicht den Vorgaben des FAGG. Temu hat am 24.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
![Unterlassungserklärung von A1](https://vki-drupal.s3.eu-west-1.amazonaws.com/prod/s3fs-public/styles/focal_point_with_scale_400_200/public/2022-09/Irref%C3%BChrende%20A1-Werbung_shutterstock_2184132733_Robson90_nur%20redkationelle%20Nutzung_0.jpg?VersionId=wD8adKy2_vQyg7hZ._XRZYynZ2RWCa85&h=41010fb9&itok=Q09t0d47)
Unterlassungserklärung von A1
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: E-Mail-Adresse) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von A1 verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. A1 hat am 21.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
![Unzulässige Klauseln im Patientendatenblatt einer plastischen Chirurgin](https://vki-drupal.s3.eu-west-1.amazonaws.com/prod/s3fs-public/styles/focal_point_with_scale_400_200/public/2023-08/Arztgespr%C3%A4ch_Elle%20Aon_shutterstock_1739380553.jpg?VersionId=JIMxyeTx9C_d4zgrPFwXsyS2VsYrHotE&h=fa2c9fef&itok=dUvIK_2f)
Unzulässige Klauseln im Patientendatenblatt einer plastischen Chirurgin
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – eine plastische Chirurgin wegen zwei Klauseln in dem von ihr verwendeten Patientendatenblatt abgemahnt. Die Chirurgin hat zu allen Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.
![OLG Graz: „Dauerrabatt“-Klausel der Grazer Wechselseitigen unzulässig](https://vki-drupal.s3.eu-west-1.amazonaws.com/prod/s3fs-public/styles/focal_point_with_scale_400_200/public/2024-06/Grazer-Wechselseitige_shutterstock_1043352925_BalkansCat_NUR-REDAKTIONELLE-NUTZUNG_1280x640px.png?VersionId=upjO3eppFhT5Xgsuq44U_IZomwxbt6xf&h=56a14a0e&itok=V--OW2rZ)
OLG Graz: „Dauerrabatt“-Klausel der Grazer Wechselseitigen unzulässig
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Grazer Wechselseitige Versicherung AG wegen deren „Dauerrabattklausel“. Das OLG Graz gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel – wie auch schon das Erstgericht – für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.