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VKI-Erfolg: Ausgleichsenergiebeitrag für Überschusseinspeiser von Spotty unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Spotty Smart Energy Partner GmbH (Spotty) wegen dem von Spotty für die Einspeisung von Photovoltaikanlagen verlangten Ausgleichsenergiebetrag geklagt. Das Oberlandesgericht Wien hat dem VKI mit Urteil vom 22. Dezember 2025 vollumfänglich Recht gegeben. Dieses Urteil hat der OGH nun mit Beschluss vom 18. März 2026 bestätigt.
HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster
Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien
Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen vier unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen zehn Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Kindergruppe Babaluna wegen zehn Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt. Die Kindergruppe Babaluna hat zu allen Klauseln am 29.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend
Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.
