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Keilen für Lottospielgemeinschaft als unzulässige Geschäftspraktik

Das Handelsgericht Wien beanstandet eine Aussendung der Verlagsgruppe NEWS an Abonnenten aus dem Jahr 2013. Das Mitteilen einer Gewinnchance im Zusammenhang mit dem nachfolgenden Angebot einer Teilnahme an einer Lottospielgemeinschaft im Zuge der telefonischen Abfrage des potentiellen Gewinnes stellt eine unzulässige aggressive Geschäftspraktik dar.

Die Verlagsgruppe News GesmbH versandte im Jänner 2013 an 20.000 bis 30.000 Abonnenten ein Schreiben, in dem eine potentielle Gewinnchance mitgeteilt wurde:

Mit einem kostenlosen Anruf können Sie jetzt doppelt gewinnen:
1.    Super-Chance auf eine 25-Jahres-Pension von EUR 3.000,-- monatlich
2.    Chance auf EUR 10.000,-- Sofortgewinn"


Die Abonnenten mussten telefonisch "kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen" erfragen, ob sie mit der zugewiesenen Losnummer einen Gewinn erzielt hatten oder nicht. Bei Nichtgewinn wurde Ihnen angeboten, gegen Bezahlung von EUR 60,-- an einer Lottospielgemeinschaft teilzunehmen.

Der VKI ging im Auftrag des Sozialministeriums mit Verbandsklage gegen diese Vorgangsweise und drei Klauseln von News vor.

Das Handelsgericht Wien (HG Wien) weist darauf hin, dass Abonnenten nicht mit dem "Keilen" für die Teilnahme an einer entgeltlichen Lottospielgemeinschaft rechnen müssen. Sie werden im Zug des Telefonates vollkommen unvorbereitet damit konfrontiert. Eine derartige Praktik ist irreführend und aggressiv und somit unzulässig.

Auch die drei beanstandeten Vertragsklauseln werden vom HG Wien als gesetzwidrig beurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stand: 4.12.2014).

HG Wien 21.11.2014, 39 Cg 31/13x
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Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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