Die Firma tätigt Anrufe, um die Konsumenten zur Teilnahme an einer Lottogemeinschaft zu bewegen. Gem § 107 TKG bedürfen derartige Anrufe jedoch der vorherigen Zustimmung des Verbrauchers.
Klage wegen unerbetener Anrufe
Der VKI geht im Auftrag des BMSG gegen unerbeten Anrufe einer Oberösterreichischen Firma vor, die Konsumenten am Telefon die Teilnahme an einer Lottogemeinschaft schmackhaft machen will.
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Dolinschek erteilt Klagsauftrag gegen unerwünschte Telefonwerbung - 2.9.2005
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1117