Zum Inhalt

"Konsumentenpapst" Fritz Koppe gestorben

Von Medien wurde er als "Konsumentenpapst", als "Mister Konsumentenschutz" oder als "personifizierter Garantieschein der Nation" bezeichnet: Dr. Fritz Koppe. Der engagierte Verbraucherschützer starb am Freitag, den 7. August 2015 nach langer, schwerer Krankheit im 87. Lebensjahr.

Dem Schutz der Konsumenten vor Übervorteilung und vor minderwertigen Produkten hatte sich Koppe bereits früh verschrieben: Ende der 1950er Jahre wirkte er im Verein für Einkaufsberatung, ab 1960/61 im damals neu gegründeten Verein für Konsumenteninformation (VKI), dessen Geschäftsführer er von 1973 bis 1994 war. Auch nach seiner Pensionierung machte er sich, u.a. beim Pensionistenverband, für die Rechte der Verbraucher stark. Erst seine Erkrankung verhinderte ein weiteres Engagement.

Der am 25. Februar 1929 geborene Fritz Koppe absolvierte nach der Hauptschule eine Drogistenprüfung und begann nach der erfolgreich bestandenen Externistenmatura das Studium der Staatswissenschaften, welches er 1954 mit dem Doktorat abschloss.

Ab 1958 war er in der Arbeiterkammer Wien tätig. Dort wirkte er zunächst in der Öffentlichkeitsabteilung des Vereins für Einkaufsberatung. Von Beginn an betätigte sich Koppe auch im 1960/61 gegründeten VKI. Dabei spielte er als erster Chefredakteur des VKI-Testmagazins KONSUMENT eine wesentliche Rolle. Zwischen 1970 und 1973 war er als Sekretär des damaligen Handelsministers Josef Staribacher (SPÖ) tätig, ehe er 1973 zum Geschäftsführer des Vereins für Konsumenteninformation ernannt wurde. Im selben Jahr übernahm er zudem die Leitung der Abteilung für Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Wien.

Die Verdienste Koppes sind groß: Unter anderem gelang es ihm 1974, die Republik Österreich als außerordentliches Mitglied des VKI zu gewinnen und so die Finanzierung des Vereins erstmals auf eine etwas solidere Basis zu stellen. Des Weiteren machte Koppe sich als "Vater" des Lebensmittelgesetzes von 1975 einen Namen und wirkte wesentlich daran mit, dass im März 1979 erstmalig ein eigenes Konsumentenschutzgesetz in Kraft treten konnte.

"Fritz Koppe war ein unermüdlicher Kämpfer für die Rechte der Konsumenten. Seine Gabe, auch komplexe Materien allgemein verständlich zu vermitteln, machte ihn zum unbestrittenen Papst der Verbraucher", würdigt VKI-Geschäftsführer Franz Floss seinen Vorgänger. "Wir werden ihn vermissen."

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen vier unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen zehn Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Kindergruppe Babaluna wegen zehn Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt. Die Kindergruppe Babaluna hat zu allen Klauseln am 29.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang