Der VKI hatte Beschwerden von Konsumenten erhalten, die infolge Intransparenz des Abrechnungszeitraumes Kostennachteile bei der Internet-Nutzung hinnehmen mussten. Es handelte sich um Fälle, in welchen Hutchison mit den Kunden ein Pauschalentgelt für ein bestimmtes Leistungsvolumen pro Monat vereinbart hatte. Ohne Kenntnis des Abrechnungszeitraumes konnten die Kunden aber nicht beurteilen, in welchem Zeitraum welches Transfervolumen zur Verfügung steht.
Kostenfalle: HG Wien kippt rechtswidrige Klausel von "3"
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - eine Verbandsklage gegen den Mobilfunkbetreiber Hutchison 3 G Austria GmbH in erster Instanz gewonnen.
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