Im Winter 2020/2021 waren viele Konsument:innen im Zuge der VKI-Aktion Energiekosten-Stop zum Energieversorger Maxenergy gewechselt. Mit dem Wechsel war damals ein Vertrag mit einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit und einer 18-monatigen Preisgarantie abgeschlossen worden. Obwohl seit Vertragsschluss noch keine 18 Monate vergangen waren und somit die Preisgarantie noch aufrecht war, sprach Maxenergy ab Oktober 2021 Kündigungen aus.
Damit habe der Anbieter die Preisgarantie nicht eingehalten, wie jetzt das Landesgericht Feldkirch bestätigt. Das Gericht folgt damit der von Anfang an vom VKI vertretenen Rechtsansicht, dass die zugesagte Preisgarantie von 18 Monaten hinsichtlich des 12 Monate übersteigenden Zeitraumes jede Bedeutung verlieren würde, wenn dem Unternehmer eine Kündigungsmöglichkeit nach 12 Monaten zukommt. Für das LG Feldkirch steht fest: Ein redlicher Erklärungsempfänger konnte die Energiepreisgarantie nur so verstehen, dass Maxenergy für 18 Monate einen fixen Arbeits- und Grundpreis zusagt.
Die in den AGB für Maxenergy vorgesehene Kündigungsmöglichkeit nach 12 Monaten ist demgegenüber als überraschend und intransparent zu beurteilen und kann daher die von Maxenergy vorgenommene Kündigung nicht begründen. Maxenergy haftet den Betroffenen gegenüber daher dem Grunde nach für den eingetretenen Schaden.
Der VKI wird Maxenergy erneut dazu auffordern, allen Betroffenen Schadenersatzzahlungen zu leisten. Bisher sind alle Vergleichsversuche gescheitert.
Auch der VKI führt in diese Sache einen Musterprozess. Bereits im Oktober 2022 hatte das BG Haag in einem Musterverfahren dem VKI recht gegeben. Sieh hier. Maxenergy hat gegen das Urteil berufen. Der VKI erwartetet das Berufungsurteil in den nächsten Monaten.
Das Urteil des LG Feldkirch finden sie unten.
LG Feldkirch 15.11.2022, 2 R 264/22x
Vertreter des Nebenintervenienten (VKI): Poduschka Partner Anwaltsgesellschaft mbH in Linz
Klagevertreter: Dr. Maximilian Maier, Amann Partners Rechtsanwälte in Liechtenstein