Zum Inhalt

VKI erzielt Einigung mit Wien Energie – Aktion „Energiekosten-Ausgleichszahlung“ startet im Frühjahr 2024

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG (Wien Energie) darauf geeinigt, dass von der Umstellung auf den Tarif „Optima Entspannt“ betroffene Kund:innen ab Frühjahr 2024 eine Ausgleichszahlung erhalten. Im Wesentlichen sind von dieser Einigung alle Strom- und Erdgas Haushaltskund:innen der Wien Energie umfasst, die der mit 1. September 2022 erfolgten Umstellung auf den Tarif „OPTIMA Entspannt“ zugestimmt oder widersprochen haben bzw. mangels Reaktion automatisch umgestellt wurden. Die Aktion „Energiekosten-Ausgleichszahlung“ startet im kommenden Frühjahr. Details zur Einigung sowie zum Ablauf der Aktion wird der VKI rechtzeitig mit Aktionsstart bekannt geben.

Im Sommer 2022 informierte die Wien Energie ihre Kund:innen, dass sich der Preis für Strom bzw. Erdgas ab 1. September 2022 ändern wird und eine Umstellung auf den Tarif „Optima Entspannt“ erfolgt. Konsument:innen, die untätig blieben, wurden automatisch auf den neuen Tarif umgestellt. Jene Kund:innen, die der Umstellung aktiv widersprochen haben, blieben im bisherigen Tarif.

Die an die Kund:innen im Sommer 2022 verschickten Schreiben sowie das Vorgehen der Wien Energie zur Tarifumstellung per 01.09.2022 führte zu einer Vielzahl an Anfragen und Beschwerden beim VKI. Der VKI brachte daraufhin eine Klage beim Handelsgericht Wien ein. 

Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte der VKI mit der Wien Energie nun eine Einigung erzielen. Die damit geschaffene Lösung umfasst sowohl Konsument:innen, die auf die angekündigte Tarifumstellung nicht reagiert haben und automatisch auf den Tarif „Optima Entspannt“ umgestellt wurden, als auch Konsument:innen, die der Tarifumstellung damals ausdrücklich zugestimmt oder widersprochen haben.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von Burgenland Energie

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die BE Solution GmbH (BE), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Burgenland Energie AG, wegen zehn unzulässiger Klauseln in einem Wärmekomfortvertrag (mehrKomfortpaket der Energie Burgenland Service GmbH als Rechtsvorgängerin der BE Solution GmbH) abgemahnt.

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit ENSTROGA

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit ENSTROGA

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die ENSTROGA GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 12 Klauseln, darunter Regelungen zur Kündigung des Vertrages, Steuern und Gebühren, sowie Zahlungsverzug und Gerichtsstand beanstandet wurden. ENSTROGA ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.

LG Wiener Neustadt: Zwei Preisänderungsklauseln in EVN-AGB unzulässig

LG Wiener Neustadt: Zwei Preisänderungsklauseln in EVN-AGB unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG wegen zwei unzulässiger Klauseln in deren AGB/Vertragsformblättern betreffend eine Indexanpassung von Strom- und Gaspreisen geklagt. Das Landesgericht Wiener Neustadt gab der Klage vollumfänglich statt und erkannte in seinem Urteil beide Klauseln für rechtswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

OGH-Entscheidung zur Problematik der Kündigung während aufrechter Preisgarantie

OGH-Entscheidung zur Problematik der Kündigung während aufrechter Preisgarantie

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Entscheidung zur Problematik der Kündigung während aufrechter Preisgarantie bei Maxenergy gefällt und sieht die Kündigungen mit Ablauf der Mindestvertragsdauer trotz aufrechter Preisgarantie als zulässig an. Damit sind keine Rückzahlungsansprüche für Konsument:innen durch die Kündigung entstanden.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang