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Langsames Internet: UPC zahlt nach Klage des VKI

Der VKI klagte UPC, nachdem eine Konsumentin nachweisen konnte, dass die erreichte Downloadgeschwindigkeit weit unter dem versprochenen Wert lag. Nach Einbringung der Mahnklage zahlte UPC der Konsumentin nun über 50 % der monatlichen Gebühren für den gemessenen Zeitraum zurück.

Wie im Konsument berichtet wurde, brachte der VKI Mahnklage gegen UPC ein, da UPC bei der Internetverbindung einer Konsumentin die versprochene Datenübertragungsrate nicht erbrachte. 

Die Konsumentin ist Kundin bei UPC. Ihr "Fiber Power Super" - Paket verspricht ihr eine Downloadgeschwindigkeit von bis zu 76,8 Megabit pro Sekunde und eine Uploadgeschwindigkeit von bis zu 7,68 Mbit/s. Weil die Downloadgeschwindigkeit statt der versprochenen maximalen Bandbreite von 76,8  Mbit/s vor allem in den Abendstunden sehr langsam war und es zudem vermehrt zu Internetausfällen kam, protokollierte sie die Internetgeschwindigkeit über einen längeren Zeitraum, ua mithilfe des RTR-Netztestes. Weil die Probleme kein Ende nahmen, erstellte die Konsumentin schließlich ein Skript, das automatisch alle zehn Minuten eine Bestandsaufnahme ihrer Verbindung startete. 

Da UPC keine Verbesserungen durchführte, begehrte der VKI für die Konsumentin Preisminderung und forderte über 50 % der bezahlten Gebühren von UPC zurück. UPC hat sich in weiterer Folge anscheinend kaum Chancen ausgerechnet, da UPC den in der Mahnklage geltend gemachten Betrag unmittelbar nach Klagseinbringung bezahlt hat.

Wenn der Internetanbieter die versprochene Datenübertragungsrate nicht erbringt, stehen dem Konsumenten unseres Erachtens Gewährleistungsansprüche zu. Sofern Sie auch zu den betroffenen UPC-Kunden zählen, die mit einer langsamen Internetgeschwindigkeit zu kämpfen haben, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgangsweise:

1. Dokumentation der Internetgeschwindigkeit

Wir empfehlen in erster Linie, die Internetgeschwindigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum (zB über ein Monat) mit einem seriösen Geschwindigkeitstest, wie den RTR-Netztest zu dokumentieren. 

Bei der Messung der Internetgeschwindigkeit empfehlen wir Ihnen auf Folgendes zu achten:

  • Führen Sie die Messungen im Idealfall kabelgebunden (LAN) durch und nicht über W-LAN.
  • Führen Sie die Messungen testhalber ein paar Mal zeitgleich bei mindestens zwei Endgeräten durch, um eine Fehlfunktion eines Endgerätes ausschließen zu können.
  • Bei einem kompletten Internetausfall empfehlen wir Ihnen dies mittels eines Screenshots zu dokumentieren.

2. Schreiben mit Aufforderung zur Verbesserung an UPC

Im ersten Schritt bei der Geltendmachung von Gewährleistungsanspüchen empfehlen wir Ihnen den Provider aufzufordern, die Probleme bezüglich der mangelhaften Internetgeschwindigkeit zu beheben. Hierfür ist dem Provider eine angemessene Frist (zB zwei Wochen) zu setzen. Empfehlenswert ist es, bereits diesem Schreiben die Dokumentation der Internetgeschwindigkeit beizulegen.

3. Schreiben mit Forderung nach Preisminderung

Wenn UPC der Aufforderung zur Behebung der zu langsamen Internetgeschwindigkeit nicht nachkommt, können Sie in weiterer Folge Preisminderung geltend machen (siehe Musterbrief). Die Höhe des Anspruchs auf Preisminderung richtet sich dabei nach dem Ausmaß der Unterschreitung der versprochenen Internetgeschwindigkeit und der erfolgten Dokumentation der niedrigen Datenübertragungsrate.

Alternativ bestünde unseres Erachtens auch die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder als alternativen Gewährleistungsbehelf "Wandlung", dh die Aufhebung des Vertrags, zu fordern.

Bei Fragen steht Ihnen das VKI-Beratungszentrum gerne zur Verfügung. 

Sollten Sie mit UPC keine außergerichtliche Lösung erzielen können, gibt es zwei Möglichkeiten für Konsumenten:

1. Die Forderung gerichtlich geltend zu machen (Hierzu müssen wir Sie aber auf folgende Punkte aufmerksam machen: Bisher haben sich die Gerichte inhaltlich nicht mit der Frage beschäftigt. Zusätzlich besteht ein Prozesskostenrisiko. Außerdem muss in den meisten Fällen der Kunde beweisen, dass die vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht erreicht wurde. Eine Dokumentation der Internetgeschwindigkeit ist daher unerlässlich!)

2. Das kostenfreie Schlichtungsverfahren der RTR (Näheres siehe unter https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01)

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